• 12.03.2013, 10:20:22
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Die Arbeitsgruppe "Migrantinnen und Gewalt" fordert Ausbau der Rechte für Migrantinnen

Wien (OTS) - Seit gestern findet im Haus der Europäischen Union das
Symposium "Migration von Frauen und strukturelle Gewalt" statt. Die
Arbeitsgruppe "Migrantinnen und Gewalt(1)" hatte bereits im Jahr 2002
das erste Symposium organisiert.

An zwei Tagen geben in- und ausländische Expertinnen aus der
Wissenschaft und aus der Praxis Einblicke in ihre Arbeit und Auskunft
über die derzeitige Realität von Migrantinnen in Österreich und in
Europa.

"In den vergangenen Jahren wurden einige wichtige Verbesserungen
im Gewaltschutzbereich vorgenommen, die auch für Migrantinnen
besonders wichtig sind", so Maria Rösslhumer, Koordinatorin der
Arbeitsgruppe "Migrantinnen und Gewalt" und Geschäftsführerin des
Vereins AÖF. Die Gewaltschutzgesetze wurden laufend reformiert und
ein neuer Straftatbestand der "fortgesetzten Gewaltausübung" wurde
eingeführt. Opfer haben das Recht auf kostenlose psychosoziale und
juristische Prozessbegleitung. (2) Auch das Anti-Stalking-Gesetz ist
in Kraft getreten. Ab Juni 2013 wird es auch die lange geforderte
spezifische Notunterkunft für von Zwangsverheiratung bedrohten oder
betroffenen Mädchen und Frauen geben. Auch mit der letzten Novelle im
Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) hat der Gesetzgeber für
gewaltbetroffene Frauen spezielle Regelungen geschaffen. Die
wichtigsten Änderungen sind ein eigenständiges Niederlassungsrecht
bei Erfüllung der materiellen Vorrausetzungen sowie ein
Arbeitsmarktzugang ohne Wartezeit. In der Praxis greifen diese
Fremdenrechtsbestimmungen jedoch zu kurz und treffen nur auf einen
Bruchteil der Frauen, die familiäre Gewalt erleben, zu.

Die strikten Bestimmungen im NAG, fehlende Bildungs- und
Erwerbschancen, sowie ökonomische Ungleichheit sind zentrale
Hindernisse für Migrantinnen und Asylwerberinnen, sich aus
Gewaltbeziehungen zu lösen. "Um Migrantinnen ein Leben frei von
Gewalt zu ermöglichen, braucht es nicht nur Gesetze zum Schutz von
Gewalt, sondern auch Gesetze zur Sicherung des Lebensunterhaltes, der
Wohnung und zur Erhaltung des Arbeitsplatzes sowie einen sofortigen
unbürokratischen Zugang für alle Migrantinnen und Asylwerberinnen zu
Opferschutzeinrichtungen" so Kristina Milosits von der Frauenberatung
des Vereins Beratungszentrum für Migranten und Migrantinnen in Wien.

Die Arbeitsgruppe "Migrantinnen und Gewalt fordert daher:

- Das Recht aller Frauen auf einen eigenständigen Aufenthalt ohne
Verknüpfung an Bedingungen.

- Die Abschaffung der materiellen Erteilungsvoraussetzungen nach
dem NAG: Das Niederlassungsrecht von Frauen, die von familiärer
Gewalt betroffen sind, soll unabhängig vom Nachweis des
Mindesteinkommens gesetzlich verankert werden.

- Die Ausweitung des § 27 NAG auf eine größere Gruppe von Frauen:
Die Betroffenheit von familiärer Gewalt soll auch durch
Sozialberichte von Jugendamt, Beratungseinrichtungen, Frauenhaus,
Mutter-Kind-Einrichtungen etc. anerkannt werden. Und § 27 NAG soll
auf Fälle beharrlicher Verfolgung (Stalking) (§ 382g EO) ausgeweitet
werden und die Anordnung einer polizeilichen Wegweisung bzw. eines
polizeilichen Betretungsverbots bei Gewalt in der Familie nach § 38a
SPG soll hinzugefügt werden.(3)

- Die Erteilung von Verwaltungsstrafen bei Übertretung von
Einstweiligen Verfügungen - wie bereits von politischer Ebene
angekündigt.

- Die Verhängung von Untersuchungshaft über Täter bei besonders
hochgefährdeten Opfern.

- Insbesondere für Asylwerberinnen das Recht auf freien und
sofortigen Zugang zum Arbeitsmarkt sowie das Recht auf alle
Leistungen der sozialen Sicherheit für subsidiär Schutzberechtigte.

- Den flächendeckenden Ausbau bzw. Angebote von kostenlosen
Deutschkursen bis zur Stufe B1 für alle Migrantinnen.

- Die sofortige und unbürokratische Aufnahme von gewaltbetroffenen
Asylwerberinnen und Migrantinnen ohne Dokumente in alle
Frauenhäuser.

Dies ist nur ein Auszug aus der langen Forderungsliste. Den
gesamten Text können Sie im Verein AÖF bei Frau Silvia Samhaber
[email protected] anfordern. Das Programm des Symposiums
finden Sie unter: www.aoef.at

(1) Veranstaltet von der Arbeitsgruppe Migrantinnen und Gewalt
bestehend aus: Verein Autonome Österreichische Frauenhäuser, AÖF,
Afrikanische Frauenorganisation, Interface Wien GmbH, LEFÖ Beratung,
Bildung und Begleitung für Migrantinnen, Beratungszentrum für
Migranten und Migrantinnen, Verein Wiener Interventionsstelle gegen
Gewalt in der Familie, Verein Orient Express, Verein Miteinander
Lernen, Verein menschen.leben, Verein Wiener Frauenhäuser.

(2) Quelle: Zweites Gewaltschutzgesetz - 2. GeSchG,
http://www.ots.at/redirect/interventionsstelle-wien

(3) Reformvorschläge der Gewaltschutzzentren Österreich. Juristisches
Fachforum der Gewaltschutzzentren Österreich und der Wiener
Interventionsstelle sowie der Interventionsstelle für Betroffene des
Frauenhandels (Reform proposals of the Austrian centres for
protection against violence/Domestic Abuse Intervention Centres and
the Intervention Center for Trafficked Women), Mai 2011, S. 37, ,
http://www.ots.at/redirect/Reformvorschlaege_2010 (abgerufen am:
4.8.2011)

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