Wien (OTS) - Fallstatistik
Der Presserat präsentierte heute bei einer Pressekonferenz seinen
Tätigkeitsbericht für das Jahr 2012.
Die beiden Senate des Presserats behandelten im vergangenen Jahr 145
Fälle, in elf Fällen stellten sie medienethische Verstöße fest (zum
Vergleich: 2011 gab es in neun von 80 Fällen Ethikverstöße).
Nachfolgend die Fallzahlen 2012 für einzelne Medien und in Klammer
dazu jeweils die medienethischen Verstöße: "Kronen Zeitung" 16 Fälle
(4), "Österreich" 15 (2), "Kleine Zeitung" 15 (0), "Heute" 12 (2),
"Der Standard" 11 (1), "Kurier" 7 (0), "Die Presse" 5 (0),
"Salzburger Nachrichten" 5 (0), "Tiroler Tageszeitung 4 (0), "Zur
Zeit" 2 (1).
Oscar Bronner, Präsident des Presserats, zu den statistischen Daten:
"Der Presserat ist bei den Leserinnen und Lesern bekannter geworden
und wird von ihnen stärker genützt. Von den 145 Fällen des Jahres
2012 gingen 138 auf Eingaben von außen zurück."
Neue ethische Regeln
Im vergangenen Jahr kam es auch zu zwei wichtigen Änderungen des
Ehrenkodex, jener ethischen journalistischen Prinzipien, die die
Entscheidungsgrundlage für die Presseratssenate sind. Erstens wurde
ein neuer Punkt 11 in den Ehrenkodex aufgenommen, wonach
Berichterstattung über Suizide große Zurückhaltung gebietet. Zweitens
wurde ein neuer Punkt 7.3 eingeführt, der verdeckte Recherchen in
Einzelfällen zulässt, wenn ein Journalist Informationen von
besonderem öffentlichen Interesse beschafft. Schließlich wurde eine
Richtlinie mit ethischen Regeln zur Finanz- und
Wirtschaftsberichterstattung beschlossen.
Konkrete medienethische Verstöße des Jahres 2012
Die Senate erkannten u.a. in folgenden Fällen auf einen Verstoß gegen
den Ehrenkodex: Berichte über Gerüchte, wonach eine mutmaßliche
Straftäterin in Pornofilmen mitgewirkt haben soll; die nicht
ausreichende Kennzeichnung der Finanzierung einer Artikelserie in
einer Tageszeitung durch das Land Steiermark; die Verwendung des
Begriffs "Neger" für straffällig gewordene schwarze Asylwerber; die
Forderung in einer Kolumne, den Chefredakteur des "Kurier" durch
einen "Hegeabschuss" abzusetzen; die irreführende Darstellung der
Gehälter von Ärztekammerfunktionären in einer Ärztezeitschrift; die
Veröffentlichung eines Fotos der Leiche eines mutmaßlichen
Straftäters; ein nicht ausreichend recherchierter Bericht über
angebliche "Inzest-Babys" von Migranten.
Einige Fälle betrafen Berichte über Suizide. In einem dieser Fälle
stellte der Senat 2 einen ethischen Verstoß fest, da Details aus dem
Privatleben des Verstorbenen geschildert und der Zustand seines
Leichnams nach dem Suizid beschrieben wurden.
Den Tätigkeitsbericht 2012 finden Sie unter www.presserat.at.
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