- 08.03.2013, 10:00:34
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Fiskalpakt: BZÖ-Bucher: Gemeinsame Verfassungs-Beschwerde von BZÖ, FPÖ und Grünen eingereicht
Eingriff in Österreichs Souveränität hätte für BZÖ Volksabstimmung benötigt
Utl.: Eingriff in Österreichs Souveränität hätte für BZÖ
Volksabstimmung benötigt =
Wien (OTS) - BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher gibt bekannt: Die
Abgeordneten von FPÖ, Grünen und BZÖ haben gegen den EU-Fiskalpakt
eine gemeinsame Verfassungsbeschwerde eingereicht. Bei der
sogenannten Drittelbeschwerde hat ein Drittel der Abgeordneten des
Nationalrates das Recht, direkt beim Verfassungsgerichtshof eine
Klage im Hinblick auf die Überprüfung auf die Verfassungskonformität
einzubringen. "Für das BZÖ hätten die Österreicherinnen und
Österreicher über ESM und Fiskalpakt in einer Volksabstimmung direkt
entscheiden müssen, da Österreich Teile seiner Souveränität nach
Brüssel abgibt. Das schreibt die österreichische Bundesverfassung
vor, vom Versprechen des SPÖ-Bundeskanzlers, Volksabstimmungen über
wichtige Änderungen abzuhalten, rede ich ja gar nicht mehr. Deshalb
haben sich die drei großen Oppositionsparteien - wenn auch aus
unterschiedlichen politischen Motiven - darauf geeinigt, geschlossen
vorzugehen, um den Fiskalpakt mittels Höchstgerichtsentscheid zu
kippen", so Bucher.
Der BZÖ-Chef erläutert die Bedenken der drei großen
Oppositionsparteien im Detail: "Es bestehen seitens der Abgeordneten
starke Bedenken, dass durch den Fiskalpakt die österreichische
Bundesverfassung in mehreren Punkten - ohne Volksabstimmung, in
National- und Bundesrat - geändert wird. Die Beschwerde fußt auf drei
wesentlichen Kritikpunkten.
1)Die Bestimmungen des Fiskalpakts gehen weit über jene der sog.
Maastricht-Kriterien hinaus. Die Maastricht-Kriterien sind durch ein
eigenes BVG von 1998 abgesichert. Der Fiskalpakt nicht.
2)Der Art. 7 schränkt die Bindung der zuständigen Minister durch den
Nationalrat (Art. 23e Abs.3 B-VG) ein, da der Vorschlag der
Kommission vorgeht. Die Übertragung von Hoheitsrechten (Art. 9 Abs. 2
B-VG) steht im Fall des Fiskalpakts nicht zur Verfügung. Sollten die
Hoheitsrechte dennoch übertragen werden so bedarf dies einer
Verfassungsänderung (Art. 7 und 8 Fiskalpakt)
3)Die salvatorische Klausel des Art. 2 Abs. 2 Fiskalpakt schafft eine
in der österreichischen Rechtsordnung neue
Normenkontrollzuständigkeit aller staatlichen Organe, diese wären
demnach verpflichtet, den Fiskalpakt daraufhin zu überprüfen, ob er
dem EU-Recht entspricht und ihn widrigenfalls nicht anzuwenden."
"Es ist grundvernünftig, dass vom Parlament dazu eine
Verfassungsbeschwerde eingebracht wird", so Bucher, der - um künftig
solche Fehlentwicklungen zu verhindern - ähnlich wie in Deutschland
die Möglichkeit einer Vorabprüfung durch den Verfassungsgerichtshof
vor der Unterzeichnung eines Staatsvertrages durch den
Bundespräsidenten vorschlägt.
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