• 07.03.2013, 12:24:18
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Frauentag - Mikl-Leitner: Kinderbetreuungszeiten anrechnen - ein wichtiger Schritt zum Schließen der Einkommensschere

Eine endlose Geschichte - Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern

Utl.: Eine endlose Geschichte - Einkommensunterschiede zwischen
Frauen und Männern =

Wien (OTS) - Eine aktuelle Umfrage bestätigt den vorliegenden
Handlungsbedarf: 82 Prozent der Österreicherinnen und Österreicher
finden immer noch, dass Frauen beim Gehalt benachteiligt werden. "Um
die Lohnschere zwischen Frauen und Männern zu schließen, brauchen wir
zwei zentrale Maßnahmen. Erstens die Anrechnung der
Kinderbetreuungszeiten bei Gehaltsvorrückungen in allen
Kollektivverträgen und zweitens die Anerkennung von Elternkarenzen
als Vordienstzeiten. In Kollektivverträgen werden Zeiten des
Präsenzdienstes und Zivildienstes als Vordienstzeiten berücksichtigt,
ein Karenzurlaub nach Mutterschutzgesetz nicht. Das ist eine
Ungerechtigkeit gerade gegenüber Frauen", betont ÖAAB-Bundesobfrau
Johanna Mikl-Leitner.

"Wir konnten mit konkreten Verbesserungen bei der Anrechnung von
Karenzzeiten in zahlreichen Kollektivverträgen von der
Metallindustrie über den Handel bis hin zu den wichtigen Gewerbe- und
Handwerksbereichen bereits wesentliche Schritte in Richtung mehr
Einkommensgerechtigkeit setzen. Es ist jedoch nicht einzusehen, wieso
es immer noch Branchen gibt, die Frauen durch Nichtanrechnung
benachteiligen", so Mikl-Leitner.

Ein Beispiel: Eine Sekretärin mit einem Verdienst von brutto 2.345
Euro und 14 Dienstjahren geht mit 30 Jahren für zwei Jahre in Karenz.
Bis zu ihrem Pensionsantritt mit 60 Jahren verliert sie rund 25.000
Euro brutto an Gehalt und sie hat monatlich rund 50 Euro weniger
Pension als Kolleginnen, die nicht in Karenz waren.

"Das Beispiel zeigt, dass durch Nichtanrechnung der Karenzzeiten
Frauen oft ihr ganzes Berufsleben nachweisbar gehaltsmäßig schlechter
gestellt sind. Dies hat auch Auswirkungen auf die Pensionshöhe.
Deswegen treten wir für eine flächendeckende Anrechnung der
Karenzzeiten als Vordienstzeiten und eine Berücksichtigung der
Kinderbetreuungszeiten bei den Gehaltsvorrückungen ein", so die
ÖAAB-Bundesobfrau.

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