• 07.03.2013, 09:56:55
  • /
  • OTS0070 OTW0070

AKNÖ startet Steuerrückholaktion

Beschäftigte tragen Hauptlast an Steuern

Auch für die Zahnspange gibt es Geld zurück. Özlem und Semal Koca
kommen jedes Jahr zu den AKNÖ-Beratungstagen. Zusätzliches Geld
bekommen sie durch den Alleinverdienerabsetzbetrag, den
Kinderfreibetrag und das Pendlerpauschale.

Utl.: Beschäftigte tragen Hauptlast an Steuern =

Wien (OTS) - Die AKNÖ unterstützt die ArbeitnehmerInnen von 4. März
bis 8. Juni 2013 wieder beim Steuerausgleich. In den elf Jahren der
Aktion sind bisher 66 Millionen Euro an Steuergutschrift erreicht
worden.

"Arbeit ist in Österreich extrem hoch besteuert. Zwei Drittel der
Steuerlast tragen ArbeitnehmerInnen und Pensionisten. Sie sollten
daher keinen Cent beim Finanzamt liegen lassen", sagt AKNÖ-Präsident
Hermann Haneder. Das gilt besonders für alle, die unter 1.000 Euro
netto im Monat verdienen. Sie können sich auf jeden Fall bis zu 110
Euro vom Finanzamt zurückholen. "Den Menschen mit geringem Einkommen
bringen die derzeitigen Freibeträge im Steuersystem nichts. Das
trifft besonders Familien hart, denn das Leben wird immer teurer",
kritisiert Haneder.

Fast jeder bekommt etwas zurück - 5 Jahre rückwirkend

"Fast alle können etwas von der Steuer abschreiben", sagt
AKNÖ-Steuerexpertin Elisabeth Holub. Und das fünf Jahre rückwirkend.
"Alleinverdienende oder Alleinerziehende, Menschen, die sich
weiterbilden, Lehrlinge, Teilzeitkräfte und sogar Ferialarbeiter",
zählt Holub auf. Auch für alle, die ein Haus bauen, eine neue Wohnung
kaufen oder Zahlungen an Genossenschaften leisten, gibt es Geld vom
Finanzamt. Ab 2012 ist der Kirchenbeitrag bis 400 Euro absetzbar und
die Spendenbegünstigung wurde auf Freiwillige Feuerwehren,
Umweltorganisationen und Tierheime ausgedehnt.

Freibeträge für Familien: Von 165 nur 36 Millionen abgeholt

Seit 2009 gibt es neue Freibeträge für Familien, aber kaum jemand
weiß davon: Von den bereitgestellten 165 Millionen Euro wurden bis
dato nur 36 Millionen abgeholt. Dabei gibt es pro Kind einen
Freibetrag von 220 Euro bzw. 132 Euro, wenn ihn beide Elternteile
beantragen. Kosten für Kinderbetreuung können bis zu einem Betrag von
2.300 Euro von der Steuer abgesetzt werden. "Dazu zählen Ausgaben für
Verpflegung, Unterkunftkosten, die Nachmittagsbetreuung oder
Ferienlager", erklärt Elisabeth Holub, die Leiterin der
Steuerrückholaktion.

Schluss mit der Schieflage - Eingangssteuersatz senken

Vermögen und Kapital werden kaum besteuert , während die
ArbeitnehmerInnen unter der Steuerlast leiden. Der Eingangssteuersatz
ist mit 36,5 Prozent zu hoch. Hier fordert die AKNÖ eine Senkung. Das
würde die Mittelschicht entlasten. Präsident Haneder: "Wir wollen ein
besseres, faires Modell mit steuerlichen Absetzbeträgen und einer
gerechten Verteilung der Abgaben."

So funktioniert die AKNÖ-Steuerrückholaktion

Zwischen 4. März und 8. Juni finden in den AKNÖ-Bezirksstellen
Steuersparwochen statt. Die Termine sind unter der Hotline 05
7171-1551 vereinbar. In der Bezirksstelle erfährt man mittels des
Finanz-Online-Zugangs sofort, wie hoch die Steuergutschrift ausfällt.
Die Aktion findet in den Abendstunden statt, um Berufstätigen zu
ermöglichen, daran teilzunehmen.

Alle Termine und Infos finden Sie auf noe.arbeiterkammer.at/steuer

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service
sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKN

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel