• 06.03.2013, 10:48:01
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Mitterlehner: Kinderbetreuungsgeld-Reform verhindert Härtefälle

Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Begutachtung - Mehrere Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne der Eltern

Utl.: Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes in Begutachtung -
Mehrere Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne der Eltern =

Wien (OTS/BMWFJ) - Familienminister Reinhold Mitterlehner hat heute,
Mittwoch, eine Novelle des Kinderbetreuungsgeldesgesetzes in die
Begutachtung verschickt. "Das Kinderbetreuungsgeld ist eine
Erfolgsgeschichte, die wir auch in Zukunft fortschreiben wollen.
Daher haben wir mehrere Verbesserungen und Vereinfachungen im Sinne
der Eltern erarbeitet, um eventuelle Härtefälle zu verhindern",
betont Mitterlehner.

Neu ist, dass Eltern ihre gewählte Kinderbetreuungsgeld-Variante in
Zukunft binnen einer Frist von 14 Tagen einmalig ändern können. "Von
unseren Beratungsstellen wissen wir, dass nur in sehr wenigen
Einzelfällen ein Wechselwunsch besteht. Trotzdem wollen wir hier eine
Änderungsmöglichkeit schaffen, um die Ausnahmesituation, in der sich
gerade junge Eltern nach der Geburt eines Kindes befinden, besser zu
berücksichtigen", so Mitterlehner.

Zudem soll die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen
Kinderbetreuungsgeld von 6.100 Euro auf 6.400 Euro erhöht werden.
Dasselbe gilt für die Zuverdienstgrenze bei der Beihilfe zum
Kinderbetreuungsgeld. Weiters soll die Zuverdienstgrenze nur mehr in
vollen KBG-Bezugsmonaten zur Anwendung kommen. Die Rumpfmonate am
Beginn und Ende eines Bezugs, in denen sowohl eine Erwerbstätigkeit
vorliegt als auch das Kinderbetreuungsgeld bezogen wird, fallen somit
aus der Berechnung heraus. Die geplante Änderung gilt für alle
Varianten des Kinderbetreuungsgelds.

Darüber hinaus soll an Eltern, die das einkommensabhängige
Kinderbetreuungsgeld beantragen, jedoch die Voraussetzungen dafür
nicht erfüllen und gegen die Entscheidung der Krankenkasse berufen,
schon während des gerichtlichen Verfahrens eine vorläufige Leistung
von 1.000 Euro ausgezahlt werden, die sie unabhängig vom Ausgang des
Gerichtsverfahrens behalten. Derzeit gibt es in solchen Fällen kein
Kinderbetreuungsgeld und damit auch keine eigenständige
Krankenversicherung.

Die Begutachtungsfrist für die Novelle dauert bis zum 10. April 2013.
Die Verbesserungen und Erleichterungen für die Eltern sollen mit 1.
Jänner 2014 in Kraft treten.

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