• 05.03.2013, 11:48:22
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  • OTS0124 OTW0124

Leitl: Anlagenrechtsnovelle bringt Erleichterungen bei Betriebsübernahmen und beseitigt bürokratische Hürden

Rascherer Sanktus für einfache Anlagenänderungen und Korrektur überschießender Auflagen erweitern unternehmerische Freiräume

Utl.: Rascherer Sanktus für einfache Anlagenänderungen und Korrektur
überschießender Auflagen erweitern unternehmerische Freiräume =

Wien (OTS/PWK121) - Heute, Dienstag, beschloss der Ministerrat
eine Anlagenrechtsnovelle, die den Freiraum für Betriebsnachfolger
und Anlagenbetreiber erweitert und Verwaltungsaufwand reduziert.
Herzstück der Novelle sind Erleichterungen für Betriebsübernehmer.
Künftig kann der Rechtsnachfolger beantragen, dass er den Betrieb
schrittweise an den Genehmigungskonsens heranführen darf, wenn die
sofortige Erfüllung aller Anforderungen für den Jungunternehmer
betriebswirtschaftlich nicht möglich ist und die Auflagensistierung
vom Standpunkt des Nachbarschutzes vertretbar ist.

Erweisen sich bestehende Auflagen in der Übernahmesituation als
eigentlich gar nicht mehr notwendig, können sie aus dem
Genehmigungsbescheid herausgenommen werden. Die Einbindung der
möglicherweise betroffenen Nachbarn verhindert, dass die
tatsächlichen Schutzbedürfnisse durch den Rost fallen und die
Erleichterung im späteren Verlauf in Frage gestellt wird.

Die Möglichkeit, überschießende Auflagen an die tatsächlichen
Erfordernisse anzupassen, wird nicht nur für Betriebsübergaben,
sondern für alle Betriebe eröffnet. Solche Bescheidkorrekturen, die
bisher viel zu eng geregelt waren, können Betriebsinhaber künftig
beantragen, wenn sie die Erfüllung der Voraussetzungen glaubhaft
machen können.

Neu ist auch das Recht der Betriebsübernehmer, sich im Vorfeld
bei der Behörde über alle geltenden Bescheidinhalte zu informieren.
Dies ermöglicht den Betriebsnachfolgern, allfälligen Anpassungsbedarf
rechtzeitig zu erkennen und einzuplanen, um nicht quasi über Nacht
von Anzeigen und behördlichen Interventionen überrascht zu werden.

Entlastung bei rund 57.000 Unternehmensübergaben
"Mit der Novelle trägt Wirtschaftsminister Mitterlehner
zahlreichen Forderungen der Wirtschaftskammer Rechnung. Dies kommt in
den nächsten zehn Jahren rund 57.500 Unternehmen zu Gute, bei denen
eine Übergabe ansteht", betont WKÖ-Präsident Christoph Leitl. "Neben
der Übergabe von Familienbetrieben an die nächste Generation wirken
die Verbesserungen auch in den Fällen der Unternehmenserwerbs und der
Unternehmensfusion entlastend."

Weitere wichtige Deregulierungsvorschläge betreffen die
Genehmigungsverfahren zu Betriebsanlagen, die an der Bezirks- oder
Landesgrenze liegen. Anstelle des bisherigen langwierigen "Paarlaufs"
zweier Behörden, die Parallelbescheide erlassen mussten, soll künftig
nur noch jene Behörde zuständig sein, in deren Sprengel sich der
größere Anlagenteil befindet. Damit werden die Antragsteller in
Zukunft nicht mehr so lange auf Genehmigungsbescheide warten müssen.

Rascherer Behördensanktus
Ein neues Anzeigeverfahren soll künftig bei einfachen
Anlagenänderungen einen rascheren Behördensanktus bei Wahrung aller
Schutzbedürfnisse der Umgebung ermöglichen. Nach rechtskonformer
Anzeige kann der Betrieb die Anlagenänderung sofort durchführen. Ab
Vorliegen des Kenntnisnahmebescheides, der aus Gründen der
Rechtssicherheit vorgesehen ist und aus Gründen der
Verfahrensbeschleunigung binnen acht Wochen zu erteilen ist, kann der
geänderte Anlagenteil in Betrieb genommen werden.

Keine langwierigen Verfahren für Public Viewing
Zu guter Letzt bringt die Novelle Erleichterungen für
Tourismusbetriebe, die ihren Gästen Public-Viewing zu bedeutenden
Sport- oder Kulturereignissen offerieren. Bei ihnen verzichtet die
Novelle künftig auf eine Extra-Genehmigung für die Anlagenänderung.
Insbesondere Gastwirte ersparen sich dadurch langwierige Verfahren,
die in der Praxis mitunter erst abgeschlossen werden konnten, wenn
das Ereignis längst Geschichte war.

Leitl: "Die Regierungsvorlage verbindet wirksamen Nachbarschutz
mit größtmöglicher Verfahrenseffizienz und setzt damit die Ergebnisse
der Laxenburger Regierungsklausur vom November 2012 punktgenau um.
Wir freuen uns, dass viele Forderungen der Wirtschaftskammer bei der
Erarbeitung in dieses Entbürokratisierungspaket eingeflossen sind."
(PM)

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