- 04.03.2013, 13:23:13
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Kinder- und Jugendhilfegesetz: Vertrauen von Hilfe suchenden Kindern muss geschützt bleiben
Psychologen appellieren an Parlamentsparteien
Utl.: Psychologen appellieren an Parlamentsparteien =
Wien (OTS) - Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen
appelliert erneut an die Parlamentsparteien bei ihrer Beratung in der
morgigen Sitzung des Familienausschusses des Parlaments, einige
geplante Änderungen im Kinder- und Jugendhilfegesetz zu überdenken.
Wesentlich bleibt aus psychologischer Sicht die Einführung des
4-Augen-Prinzips, das jedenfalls verpflichtend umgesetzt werden muss.
Besonders kritisch beurteilt der Berufsverband der Psychologen den
§ 6 der Novelle, der sich mit der Frage der Verschwiegenheit befasst
und § 37, der Meldepflichten vorsieht.
Bisher bestand für Psychologinnen ein Melderecht bei begründeter
Kindeswohlgefährdung. Darüber hinaus konnten Klienten Psychologen von
der Verschwiegenheit entbinden. Mit dem neuen Gesetz muss die
Psychologin vertrauliche Informationen an Behörden weitergeben, und
Kinder und Erziehungsberechtigte darüber auch informieren.
Die Psychologen fürchten, dass sich durch diese Bestimmung Kinder
bzw. deren Erziehungsberechtigte nicht mehr an Beratungseinrichtungen
wenden werden. Fälle von Kindeswohlgefährdung könnten so in Zukunft
unentdeckt bleiben, wenn Kinder kein Vertrauen mehr in
Hilfseinrichtungen haben. Der Vertrauensschutz gegenüber möglichen
Opfern ist eine der wichtigsten Grundlagen für die Arbeit von
Psychologen.
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