• 01.03.2013, 12:51:37
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VÖZ-Grünberger: "Österreich kann aus deutscher Leistungsschutzrecht-Debatte lernen"

Verlegerverband fordert Bundesregierung auf, einen Zeitplan vorzulegen - Rasche Lösung unumgänglich, um gegenüber deutschen Verlagen nicht ins Hintertreffen zu geraten

Utl.: Verlegerverband fordert Bundesregierung auf, einen Zeitplan
vorzulegen - Rasche Lösung unumgänglich, um gegenüber
deutschen Verlagen nicht ins Hintertreffen zu geraten =

Wien (OTS) - Das heute im deutschen Bundestag beschlossene
Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist trotz der Adaptierung des
Gesetzestextes in den vergangenen Tagen beispielgebend für
Österreich, zeigte sich VÖZ-Geschäftsführer Gerald Grünberger in
einer ersten Reaktion überzeugt: "Auch wenn die Änderungen am Gesetz
quasi in letzter Minute nicht zur Rechtssicherheit beitragen werden,
wird mit dem heutigen Beschluss des Leistungsschutzrechtes in
Deutschland ein wichtiger Beitrag zum Schutz journalistischer Inhalte
im Web gesetzt. Österreich kann aus der deutschen
Leistungsschutzrecht-Debatte lernen, muss aber nun zügig handeln."

Als Reaktion auf den Gesetzesbeschluss im deutschen Bundestag
fordert Grünberger einen Zeitplan für die Umsetzung des
Leistungsschutzrechtes seitens der heimischen Bundesregierung:
"Rasche Lösungen sind unumgänglich, damit heimische Medienhäuser
gegenüber deutschen Verlagen nicht ins Hintertreffen geraten."

Man könne jedoch nicht den Text der deutschen Nachbarn eins zu
eins übernehmen, sondern müsse "die Spielregeln unmissverständlicher
formulieren. Wir wollen Rechtssicherheit für unseren Content und wir
wollen einen fairen Anteil, wenn unsere Inhalte von Dritten
gewerblich verwertet werden."

Grünberger stellt nochmals klar, dass private Nutzer und Blogger
von einem Leistungsschutzrecht nicht betroffen sein werden. "Die
Freiheit im Netz wird durch ein Leistungsschutzrecht nicht gefährdet.
Zitieren, verlinken und kopieren von Presseinhalten bleibt für
private Nutzer weiterhin frei."

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOZ

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