• 28.02.2013, 14:04:32
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  • OTS0237 OTW0237

AK zu Lehrverträgen: Anerkennung schulischer Ausbildung beim Berufseinstieg ist wichtiger Schritt

AbsolventInnen von berufsbildenden Schulen müssen auch als solche anerkannt und entsprechend beschäftigt werden

Utl.: AbsolventInnen von berufsbildenden Schulen müssen auch als
solche anerkannt und entsprechend beschäftigt werden =

Wien (OTS) - "Wir haben immer kritisiert, dass viele AbsolventInnen
von berufsbildenden Schulen beim Einstieg in den Arbeitsmarkt nicht
als vollwertige Fachkräfte anerkannt und dementsprechend nach dem
Kollektivvertrag bezahlt werden, sondern als Lehrlinge in Betrieben
beschäftigt werden. Das sollte nun endlich der Vergangenheit
angehören", so AK Präsident Herbert Tumpel zum heute von
Wirtschaftsminister Mitterlehner angekündigten Erlass nach dem
Berufsausbildungsgesetz. Damit gibt es nun Klarheit, welche
Lehrverträge nach einer bereits absolvierten Schulausbildung in einer
berufsbildenden mittleren oder höheren Schule nicht mehr
abgeschlossen werden dürfen.

Mit dem Erlass ist für große Berufsgruppen endlich eine Regelung
vorhanden. Die Zukunft wird aber zeigen, ob diese auch ausreicht oder
ob weitere Ergänzungen notwendig sein werden. "Damit ist ein
wichtiger Schritt in Richtung Durchlässigkeit und Anerkennung von
Abschlüssen gesetzt", so AK Präsident Herbert Tumpel. Denn bisher
wurden viele junge Leute trotz einschlägiger Berufsausbildung in der
Schule noch in eine Lehre mit gleichem Ausbildungsziel gedrängt.

Nach wie vor sieht die AK aber in einer klaren Verordnung nach dem
§28 des Berufsausbildungsgesetzes zu den Berufsberechtigungen den
besseren Weg. Offen ist auch noch die Frage, wie man mit der
Anrechnung von Fertigkeiten und Kenntnissen von SchulabbrecherInnen
umgeht, wenn diese nachfolgend einen facheinschlägigen Lehrberuf
wählen und natürlich umgekehrt, wenn Lehrlinge in eine berufsbildende
Schule wechseln. "Auch hier müssen Lösungen gefunden werden. Wir
können es uns nicht leisten, bereits erworbene Bildungsinhalte
einfach zu ignorieren und somit Bildungs- und Lebenszeitressourcen zu
vergeuden. Den Bekenntnissen zur Anrechnung von bereits erworbenem
Wissen müssen Taten folgen", so Tumpel abschließend.

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