- 28.02.2013, 11:50:53
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Krankenkasse gewechselt - Rechnung bekommen
AKNÖ: Kostenlos Mitversicherte müssen Nachweis bringen!
Utl.: AKNÖ: Kostenlos Mitversicherte müssen Nachweis bringen! =
Wien (OTS/AKNÖ) - Wer seinen Job wechselt und in einem anderen
Bundesland arbeitet, wechselt auch die Gebietskrankenkasse. Bisher
kostenlos Mitversicherte müssen ihre Ansprüche dann erneut beweisen.
Was viele nicht wissen: Kostenlos mitversichert kann sein, wer Kinder
erzieht oder erzogen hat. "Weisen Sie das mit den Geburtsurkunden
der Kinder nach", rät AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag Fraunbaum.
Ein Mann hat den Job gewechselt und arbeitet statt in Wien jetzt in
Niederösterreich. Damit ändert sich auch die zuständige Krankenkasse.
Diese schickt ihm eine Vorschreibung über 313 Euro für seine Ehefrau.
In Wien war sie beitragsfrei mitversichert, weil sie die drei Kinder
erzogen hat. Obwohl diese inzwischen erwachsen sind, hat die Mutter
auch jetzt Anspruch auf Beitragsfreiheit. Allerdings ist das der
neuen Krankenkasse nicht bekannt. "Die Daten werden von der neuen
Gebietskrankenkasse nicht automatisch übernommen. Wer kostenlos
mitversichert sein will, muss die Geburtsurkunden der Kinder
vorlegen", sagt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Mag Fraunbaum.
Kostenlos mitversichert sind ...
Kostenlosen Anspruch auf Mitversicherung haben Kinder sowie
EhegattInnen, LebensgefährtInnen und eingetragene PartnerInnen, wenn
sie sich aktuell der Kindererziehung widmen oder sich vier Jahre lang
dieser gewidmet haben. Beitragsbefreit sind auch Versicherte, wenn
sie Angehörige pflegen, die Pflegegeld ab der Stufe 3 bekommen.
Diejenigen, die selbst Pflegegeld ab Stufe 3 erhalten, sind ebenfalls
befreit.
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