• 28.02.2013, 10:49:03
  • /
  • OTS0120 OTW0120

BZÖ-Bucher: Beschwerde gegen Österreich-Aufschlag bei Lebensmitteln!

BZÖ wendet sich an Bundeswettbewerbsbehörde - Anti-Teuerungspaket verlangt

Utl.: BZÖ wendet sich an Bundeswettbewerbsbehörde -
Anti-Teuerungspaket verlangt =

Wien (OTS) - "Das BZÖ macht gegen den so genannten
"Österreich-Aufschlag" bei Lebensmitteln, Drogerieartikeln und
sonstigen Produkten mobil und bringt deshalb noch heute eine
Beschwerde bei der Bundeswettbewerbsbehörde ein", kündigt BZÖ-Chef
Klubobmann Josef Bucher an. Österreich ist laut Preisvergleichen der
Arbeiterkammer teurer als Deutschland - bei identen Lebensmitteln vom
gleichen Konzern müssen die heimischen Konsumenten um
durchschnittlich elf Prozent mehr zahlen. Günstigste Lebensmittel
sind hierzulande durchschnittlich um rund ein Fünftel teurer. Auch
bei gleichen Marken-, Haushalts- und Pflegeprodukten derselben
Drogeriekette wird es in Österreich kostspieliger: Im Oktober 2012
verrechneten Wiener Handelsketten für das gleiche Haushalts- oder
Pflegeprodukt im Schnitt um ein Drittel mehr als Köln. "In Österreich
besteht der dringende Verdacht von Preismonopolen, hier muss die
Wettbewerbsbehörde noch engagierter handeln. Derartige
Preisdifferenzen sind weder mit unterschiedlicher Steuerbelastung,
noch mit Transportwegen zu erklären. Hier zahlen die Österreicher
offenbar im wahrsten Sinne des Wortes die Rechnung für die in
Österreich herrschende Marktkonzentration und für Preisabsprachen
zwischen Produzenten und Marktriesen. Das BZÖ verlangt ein Ende des
offensichtlichen Preiskartells auf Kosten der Österreicherinnen und
Österreicher", so Bucher, der hier das Beispiel Berglandmilch
anführt, die wegen illegaler Preisabsprachen verurteilt wurde.

Besonders verwerflich sei die Tatsache, dass gerade die günstigsten
Artikel im Vergleich zu Deutschland teurer seien, also die Ärmsten
der Gesellschaft, die gezwungen seien, auf Billigartikel
zurückzugreifen, hier besonders zur Kassa gebeten werden. Laut
Arbeiterkammer zahlte jemand, der nur die günstigsten Artikel kauft,
für einen Warenkorb mit 40 Produkten Anfang 2012 in Wien um
durchschnittlich rund neun Prozent mehr als in Berlin. Ende 2012
hatte sich diese Schere völlig unerklärlich extrem vergrößert: Wiener
zahlten um durchschnittlich ein Fünftel mehr als Berliner. Wiener
Konsumenten zahlten für diesen Warenkorb 83 Euro, Berliner rund 71
Euro. Deshalb liegt für die Juristen des BZÖ der Verdacht nahe, dass
die Entwicklungen kaum noch auf einem sogenanntes "Parallelverhalten"
basieren können. Es ist anzunehmen, dass es wettbewerbsbeschränkende
Vereinbarungen und abgestimmte Verhaltensweisen gibt, oder ein
Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung stattfindet.
Zusammengefasst besteht der Verdacht horizontaler Absprachen, also
Vereinbarungen von Unternehmen, welche Verkaufspreise sie beim Absatz
ihrer Produkte oder beim Anbieten ihrer Dienstleistungen verrechnen
werden. Zusätzlich besteht der Verdacht vertikaler Absprachen, also
die Verpflichtungen der Wiederverkäufer durch Lieferanten, die
Produkte beim Wiederverkauf nicht unter einem bestimmten Preis zu
verkaufen.

"Schluss mit dem Österreich-Aufschlag. Das BZÖ verlangt mehr
Wettbewerb durch schärfere Kontrollen, die Einführung von Haftstrafen
im Kartellrecht und die Beweislastumkehr in Branchen mit hoher
Marktkonzentration wie Energie-, Spritpreis- und Lebensmittelmarkt -
dann müssen nämlich die Unternehmen beweisen, dass sie marktkonforme
Preise verlangen. Mit diesem Anti-Teuerungs-Paket schaffen wir mehr
Wettbewerb und mit der Beschwerde bei der Bundeswettbewerb setzt das
BZÖ hier den ersten Schritt", so Bucher.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | BZC

Bei Facebook teilen.
Bei X teilen.
Bei LinkedIn teilen.
Bei Xing teilen.
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel