Monitoringausschuss übermittelt Befund an Vereinte Nationen
Utl.: Monitoringausschuss übermittelt Befund an Vereinte Nationen =
Wien (OTS) - "Keine deutlichen Änderungen im Umgang mit Menschen mit
Behinderungen", konstatiert der Monitoringausschuss in seinem ersten
Bericht an die Vereinten Nationen, mehr als vier Jahre nach
Ratifizierung der Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderungen.*****
Die Implementierung der Menschenrechte von Menschen mit
Behinderungen, die in der Konvention konkretisiert sind, geht demnach
nur schleppend voran. "Gut vier Jahre nach Ratifizierung ist an
einigen Stellen das Bewusstsein da, dass die Konvention Änderungen
notwendig macht, aber deutlich sichtbare Umsetzungsschritte fehlen",
so der Ausschuss.
Die Konvention sieht regelmäßige Berichte der Regierung an ein
Expertengremium der Vereinten Nationen vor. Der Ausschuss, der auf
Grund der Vorgaben der Konvention konstituiert wurde, hat ebenfalls
die Möglichkeit, seine Sichtweise darzulegen. In Vorbereitung auf die
Anhörung des Regierungsberichts Anfang September in Genf hat der
Ausschuss seinen Bericht nunmehr übermittelt und auf seiner Website
(www.monitoringausschuss.at) veröffentlicht.
"Immer wieder wird deutlich, dass vielen verantwortlichen
Personen derzeit noch der Wille zur Umsetzung der Konvention fehlt.
Es herrscht die Meinung vor, dass ein Fortschreiben des bisherigen
Wegs erfolgversprechend sei", mahnt der Ausschuss vor den
Konsequenzen mangelnden politischen Willens.
"Die Zuständigkeiten sind nach wie vor unklar, bzw. wird in alten
Zuständigkeiten verharrt, die für die Umsetzung des
Paradigmenwechsels - weg von Paternalismus und Fürsorge, hin zu
Rechten und Chancengleichheit - nicht tauglich sind." Vor allem im
Bildungsbereich und in der Sozialpolitik mit ihren zwischen Bund und
Ländern geteilten Zuständigkeiten wird mit einem stückweisen Flicken
einzelner Bestimmungen versucht, die vermeintlich gröbsten Fehler zu
korrigieren, aber eben nur durch Flickwerk.
Die Verwirklichung von Menschenrechten von Menschen mit
Behinderungen muss längst nicht mehr in Pilotprojekten "erprobt"
werden, sondern muss oberste Handlungsmaxime in allen
gesellschaftspolitischen Feldern sein. Anders können die
Grundansprüche der Konvention, insbesondere Selbstbestimmung,
Inklusion, Barrierefreiheit und Partizipation, nicht verwirklicht
werden.
Es gibt noch kein klares Bild einer barrierefreien und inklusiven
österreichischen Gesellschaft, in der Menschen mit Behinderungen
chancengleich teilhaben können.
Was weiters fehlt, ist die adäquate Einbeziehung sämtlicher
AkteurInnen, um die tiefgreifenden Änderungen, die der
Paradigmenwechsel notwendig macht, zu lösen. Neben der aktiven
Einbeziehung von Menschen mit Behinderungen als ExpertInnen in
eigener Sache müssen vor allem auch Sozialpartnerschaft, Länder und
Gemeinden verstärkt in die Pflicht genommen werden.
"Die Verwirklichung von Menschenrechten darf nicht an
verkrusteten Strukturen des Föderalismus scheitern", so der Ausschuss
abschließend.
Sämtliche Stellungnahmen des Ausschusses und Protokolle aller
Sitzungen sind unter www.monitoringausschuss.at abrufbar. (schluss)
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