• 26.02.2013, 15:29:31
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ÖAMTC begrüßt bevorstehenden Nationalratsbeschluss zur Ausweitung der Pendlerentlastung

Mehr Geld für Pendler, endlich auch Teilzeitkräfte berücksichtigt

Utl.: Mehr Geld für Pendler, endlich auch Teilzeitkräfte
berücksichtigt =

Wien (OTS) - In der morgigen Sitzung des Nationalrats wird aller
Voraussicht die Ausweitung der Pendlerpauschale beschlossen. "Wir
begrüßen, dass die ständig steigenden Belastungen für Pendler etwas
abgemildert werden. Erfreulich ist, dass nun auch Teilzeitkräfte
Anspruch auf die neue Pendlerentlastung haben. Dadurch wurde eine
wesentliche Ungerechtigkeit des alten Systems abgemildert", erklärt
der Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung Bernhard Wiesinger.

Mit der angekündigten Erfüllung der ÖAMTC-Forderung nach einem
Pendlerplaner kann auch die komplexer gewordene Pendlerentlastung
einfach gehandhabt werden. "Eine solche webbasierte
Verkehrsmitteldatenbank ermöglicht die automatisierte Bestimmung der
Zumutbarkeit und der Höhe der Pendlerentlastung. Dadurch wird die
Transparenz für alle erhöht und die Antragsstellung vereinfacht",
erklärt Wiesinger. Zusätzlich können mit Hilfe dieses Pendlerplaners
wichtige Detailinformationen für die Verkehrsplanung generiert
werden.

Licht und Schatten bei erhöhtem Ausgleich

Positiv zu bewerten ist aus Sicht des ÖAMTC zum einen die Erhöhung
des sogenannten Pendlerzuschlags und zum anderen die Erweiterung der
Pendlerpauschale um einen Euro je Kilometer Arbeitsweg als
Steuergutschrift. Der Chef der ÖAMTC-Interessenvertretung stellt
jedoch fest: "Die Einführung des Pendlereuros kann nur ein erster
Schritt sein, das Ziel muss weiterhin eine durchgängige
kilometergenaue Abrechnung sein."

Keine Pendlerpauschale für Dienstwagenbesitzer ab 1. Mai -
ÖAMTC skeptisch

Ein Fragezeichen sieht Wiesinger bei der Behandlung von
Dienstwagennutzern, die ab 1. Mai keine Pendlerpauschale mehr
erhalten. Firmenwagennutzer seien nicht nur Führungskräfte, sondern
beispielsweise auch Mitarbeiter von Hilfs- und Pflegediensten, die
ihr Dienstfahrzeug oft nur sehr eingeschränkt privat nutzen dürfen.
"Ob es gerecht ist und juristisch hält, dass man allen
Dienstwagennutzern den Anspruch auf Pendlerpauschale zur Gänze
streicht, kann man durchaus hinterfragen", stellt Wiesinger
abschließend fest.

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