• 26.02.2013, 12:13:28
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  • OTS0154 OTW0154

Mitterlehner unterstützt barrierefreien Umbau von Familienberatungsstellen

Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes im Ministerrat beschlossen: Neben Zuschuss zu Personalkosten können künftig auch Sachkosten für barrierefreien Zugang gefördert werden

Utl.: Novelle des Familienberatungsförderungsgesetzes im Ministerrat
beschlossen: Neben Zuschuss zu Personalkosten können künftig
auch Sachkosten für barrierefreien Zugang gefördert werden =

Wien (OTS/BMWFJ) - Durch eine am Dienstag im Ministerrat beschlossene
Gesetzesnovelle kann das Familienministerium erstmals auch Maßnahmen
für einen barrierefreien Zugang zu Österreichs
Familienberatungsstellen fördern. "Wir wollen Menschen mit einer
Behinderung flächendeckend einen barrierefreien Zugang zur
Familienberatung ermöglichen. Indem wir die Beratungsstellen bei der
Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes unterstützen, nimmt
das Familienministerium seine Verantwortung wahr, zur Umsetzung von
Gesetzen beizutragen, auch wenn sie nicht aus dem eigenen Ressort
kommen", sagt Familienminister Reinhold Mitterlehner zur Novelle des
Familienberatungsförderungsgesetzes.

Ziel ist es, dass die Familienberatung gemäß den Vorgaben des
Behindertengleichstellungsgesetzes bis 31. Dezember 2015
flächendeckend barrierefrei angeboten wird. Während das
Familienministerium bisher nur die Personalkosten der insgesamt rund
400 Beratungsstellen fördern konnte, ermöglicht die Novelle auch die
Förderung von Sachkosten, die durch Umbauten oder eine eventuelle
Übersiedlung entstehen. Die neue Fördermöglichkeit gilt nach dem
Beschluss im Parlament und der anschließenden Kundmachung des neuen
Gesetzes rückwirkend für Maßnahmen, die ab 1. Jänner 2013 gesetzt
wurden.

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