• 26.02.2013, 10:52:48
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Mitterlehner: Direktauszahlung der Familienbeihilfe an Volljährige im Ministerrat beschlossen

Studenten und andere Volljährige in Ausbildung können sich Familienbeihilfe ab September direkt auszahlen lassen - Reform ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit

Utl.: Studenten und andere Volljährige in Ausbildung können sich
Familienbeihilfe ab September direkt auszahlen lassen - Reform
ermöglicht mehr Eigenverantwortung und Selbstständigkeit =

Wien (OTS/BMWFJ) - Durch eine Initiative von Familien- und
Jugendminister Reinhold Mitterlehner können sich Volljährige in
Ausbildung die Familienbeihilfe in Zukunft direkt auf ihr Konto
auszahlen lassen. Die entsprechende Novelle des
Familienlastenausgleichsgesetzes hat der Ministerrat auf Antrag
Mitterlehners am Dienstag beschlossen. "Damit können wir junge
Österreicher auf Wunsch direkt unterstützen und wollen ihre
Eigenverantwortung und Selbstständigkeit fördern. Gleichzeitig
entsprechen wir damit einem langjährigen Wunsch von Studenten, da
eine Direktauszahlung für sie der einfachste Weg zur Familienbeihilfe
ist", betont Mitterlehner. In der Praxis soll die Direktauszahlung ab
dem 1. September 2013 möglich sein.

Derzeit wird die Familienbeihilfe für die rund 1,8 Millionen in
Österreich lebenden Kinder im Regelfall von den Eltern bezogen. In
Zukunft können die rund 270.000 Volljährigen in Ausbildung eine
Direktauszahlung beantragen. Darunter fallen insbesondere Studenten
an Universitäten und Fachhochschulen sowie Teilnehmer eines Kollegs
oder Lehrlinge, die eine Berufsreifeprüfung absolvieren (Lehre mit
Matura). Eine Sonderlösung gibt es für 17-jährige Lehrlinge, für die
die Eltern eine Direktauszahlung der Familienbeihilfe beantragen
können.

Aktuell erhalten 18-Jährige 130,90 Euro an Familienbeihilfe pro
Monat, ab dem 19. Lebensjahr sind es 152,70 Euro. Dazu kommt noch die
Geschwisterstaffel, die im Fall einer Direktauszahlung nicht als
Gesamtsumme an die Eltern, sondern aufgeteilt auf die einzelnen
Geschwister ausgezahlt werden wird. Zum Bespiel beträgt die
Geschwisterstaffel bei zwei Kindern derzeit insgesamt 12,8 Euro pro
Monat, somit bei der Direktauszahlung für jedes Kind 6,4 Euro.
Anspruch auf diese Leistungen besteht im Fall einer Ausbildung bis
zum 24. Lebensjahr, in Ausnahmefällen bis zum 25. Lebensjahr.

Unbürokratischer Weg zur Direktauszahlung

Wer sich die Familienbeihilfe ab dem 1. September direkt auszahlen
lassen will, muss lediglich einen Überweisungsantrag beim zuständigen
Finanzamt stellen. Voraussetzung ist aber eine Zustimmung der Eltern
bzw. Anspruchsberechtigten, um eventuelle Probleme für Familien beim
Unterhaltsrecht oder im Steuerrecht zu vermeiden.

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