• 23.02.2013, 11:00:33
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Wiener Volksbefragung - Abstimmen für Menschen mit Behinderung

Mit der Stimmkarte per Briefabstimmung oder in einer Annahmestelle

Utl.: Mit der Stimmkarte per Briefabstimmung oder in einer
Annahmestelle =

Wien (OTS) - Ab 18. Februar 2013 wurden an alle stimmberechtigen
Personen automatisch die Stimmkarten für die Wiener Volksbefragung
per Post versendet. Mit dieser Stimmkarte kann man per
Briefabstimmung oder in einer beliebig auswählbaren Annahmestelle an
der Wiener Volksbefragung teilnehmen.

Man kann sofort nach Erhalt der Stimmkarte, jedoch spätestens vor
Ende des Befragungszeitraumes (9. März 2013, 18 Uhr) per Brief
abstimmen. Spätestens am 18. März 2013, bis 14 Uhr, muss die
Stimmkarte durch Übermittlung mit der Post (portofrei!), mit Botin
bzw. Boten oder durch persönliche Abgabe bei der zuständigen
Bezirkswahlbehörde eingelangt sein. Die Adresse der zuständigen
Bezirkswahlbehörde ist auf dem Stimmkartenkuvert bereits aufgedruckt.

Barrierefrei zugängliche Annahmestellen
Auch für die Abstimmung in einer Annahmestelle benötigt man die
Stimmkarte und zusätzlich einen Lichtbildausweis.

Bei der Wiener Volksbefragung werden über drei Viertel der 52
Annahmestandorte barrierefrei zugänglich sein. Die Standorte der
Annahmestellen bzw. der barrierefrei zugänglichen Annahmestellen
findet man im Internet auf www.wahlen.wien.at oder in einer
Sonderausgabe der Zeitschrift "wien.at", die alle Wienerinnen und
Wiener in den letzten Tagen von der Post erhalten haben. Diese
Informationen sind ebenso beim Wiener Stadtinformationszentrum unter
der Telefonnummer 01/525 50 zu erfragen.

Abstimmen bei eingeschränkter Mobilität oder Bettlägerigkeit
Stimmberechtigte, die wegen eingeschränkter Mobilität oder
Bettlägerigkeit (wegen Krankheit, Alters oder sonstigen Gründen)
keine Annahmestelle persönlich aufsuchen können, können auch von
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einer mobilen Annahmestelle besucht
werden.
Den Besuch einer mobilen Annahmestelle kann man beim zuständigen
Wahlreferat des Magistratischen Bezirksamtes beantragen.

Blinde und sehbehinderte Personen
Blinde und sehbehinderte Personen können einen Rehabilitations- oder
Blindenführhund bis in die Wahlzelle mitnehmen.
Für blinde und sehbehinderte Personen stehen in jeder Wiener
Annahmestelle Stimmzettel-Schablonen zur Verfügung. Stimmberechtigte,
die an der Briefabstimmung teilnehmen wollen, können eine
Stimmzettel-Schablone in der Magistratsabteilung 62, 1080 Wien,
Lerchenfelder Straße 4, E-Mail [email protected] anfordern.

Weitere Informationen sind beim Wiener Stadtinformationszentrum unter
der Telefonnummer 01/525 50 oder im Internet unter www.wahlen.wien.at
erhältlich.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

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