- 19.02.2013, 19:00:14
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DER STANDARD-KOMMENTAR "Die widerwillige Gleichstellung" von Irene Brickner
Karls Reaktion auf den Straßburger Spruch zur Homo-Stiefkindadoption ist typisch - Ausgabe vom 20.2.1013
Utl.: Karls Reaktion auf den Straßburger Spruch zur
Homo-Stiefkindadoption ist typisch - Ausgabe vom 20.2.1013 =
Wien (OTS) - Doch, Handlungsbedarf bei den Rechten von Homosexuellen
in Österreich herrscht durchaus. Diese Erwiderung muss man sich in
der ÖVP, wo man genau das gestern noch abgestritten hatte, jetzt
gefallen lassen.
Denn obwohl es in dem am Dienstag veröffentlichten Straßburger Urteil
ausschließlich um die Stiefkindadoption unverheirateter
gleichgeschlechtlicher Paare geht - also weder Lesben und Schwulen
die Ehe geöffnet wird, noch ihnen gemeinsam Adoptionsrechte gewährt
werden: Der Spruch der europäischen Menschenrechtsrichter ist ein
Dämpfer für die Selbstgefälligkeit, die die ÖVP seit Einführung der
Eingetragenen Partnerschaften (EP) in Homosexuellenfragen ergriffen
hat. Deren Beschluss war für Österreich zwar epochal, aber die
Gleichstellung Homosexueller ist damit noch keineswegs erreicht. Auch
abseits der EPs herrscht Ungleichbehandlung.
Dieses Selbstlob war zuletzt in der Reaktion des schwarz regierten
Justizministeriums auf den Vorstoß Frauenministerin Gabriele
Heinisch-Hoseks (SPÖ) für völlige Gleichstellung zu erkennen gewesen:
Die existierenden Regelungen für homosexuelle Paare in Österreich
seien "gut", hieß es aus dem Büro Beatrix Karls.
Das mag so sein, aber nur, wenn man die Benachteiligung
gleichgeschlechtlicher Paare aus ideologischen Gründen befürwortet,
wie Karl es in Reaktion auf den jetzigen Straßburger Spruch ganz
offen sagt.
Die Justizministerin will die österreichische Gesetzeslage jetzt nur
im nötigen Mindestmaß reparieren. Sie tritt dafür ein, dass die
"reguläre Adoption" auch in Zukunft heterosexuellen Ehegatten
vorbehalten bleibt. Damit macht sie klar, dass, solange die ÖVP in
diesen Dingen führend das Sagen hat, auch die letzten ausständigen
Rechte für gleichgeschlechtlich Liebende - jene, die mit
Familiengründung und Kinderkriegen zusammenhängen - in Österreich nur
mit Trippelschritten angepeilt werden.
Konkret immer nur dann, wenn ein Höchstgericht in diese Richtung
entschieden hat: So wie es in Sachen Homosexuellengleichstellung
hierzulande immer war, seit diese vor mehreren Jahrzehnten zum Thema
wurden. Was Lesben- und Schwulengleichstellung betrifft, war und ist
Österreich nie wirklich Teil von Westeuropa. Dort nämlich wurden die
Öffnung der Ehe und Adoptionsrechte politisch erstritten und
durchgesetzt.
Auf diesen Unterschied - und diesen Nachholbedarf - wurde Österreich
jetzt erneut hingewiesen, von den Straßburger Richtern, obwohl diese
beim Thema Lesben- und Schwulenrechte traditionell ohnehin eher
zurückhaltend sind. Denn sie sind mit 47 Europarat-Mitgliedstaaten
konfrontiert, die - sagen wir - sehr unterschiedliche Zugänge zum
Thema Homosexualität an den Tag legen: von den Nachzüglern wie der
Türkei und den Balkanstaaten hin zu den Musterschülern wie Schweden
und andere skandinavische Länder.
In der Gesamtschau sieht Straßburg daher bis dato keine stabile
Rechtsgrundlage, um die großen Brocken Ehe und Paar-Adoptionsrecht
anzugehen. Aber bei den Einzelrechten folgen sie strikt dem
Gleichstellungsgedanken: dass Lesben und Schwule das gleiche Recht
auf Familienleben wie Heterosexuelle haben. Wenn das bei der
Stiefkindadoption jetzt wirklich so eng wie möglich gefasst werden
sollte, so gilt erneut: wenn schon Westeuropa, dann nur wider Willen.
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