- 19.02.2013, 12:33:15
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Tamandl sieht nach Lebensmittelskandal Handlungsbedarf
ÖVP-Konsumentensprecherin unterstützt Vorschlag nach Reisepass für Lebensmittel
Utl.: ÖVP-Konsumentensprecherin unterstützt Vorschlag nach Reisepass
für Lebensmittel =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die jüngsten Lebensmittelskandale verunsichern
immer mehr Konsumentinnen und Konsumenten und erfordern ernsthafte
Konsequenzen, stellte heute, Dienstag, ÖVP-Konsumentensprecherin Abg.
Gabriele Tamandl fest. "Jede Konsumentin und jeder Konsument muss
sich sicher sein können, dass er bei seinem Lebensmittelkauf nicht
irregeführt wird", bekräftigte die Abgeordnete die Forderung von
Lebensminister Niki Berlakovich nach einem "Reisepass für
Lebensmittel", der Ursprungsorte der Inhaltsstoffe anzeigt. Dieser
Nahrungs-Reisepass soll auf dem Etikett angebracht werden. Produkte
wie beispielsweise Milch, Eier, Fleisch, Fisch sollten in Zukunft ein
besseres Begleitdokument - mit Angaben zu Ursprung, Tierart und
Qualitätskriterien - haben. Es sei notwendig, die Sicherheit des
Systems der Lebensmittelherstellung zu gewährleisten, so Tamandl
weiter.
"Mit diesem so genannten Reisepass könnten Lebensmittel klar
rückverfolgt werden, was zu mehr Sicherheit für die Konsumenten
beiträgt", verwies Tamandl darauf, dass laut Europäischer
Konsumentenorganisation die Herkunft für 77 Prozent der
Österreicherinnen und Österreicher ein wichtiges Einkaufskriterium
ist. "Österreichische Lebensmittel zeichnen sich durch gute Qualität
aus. Die Konsumentinnen und Konsumenten greifen daher auch vermehrt
zu regionalen Produkten, um Sicherheit über die Herkunft zu haben".
Als wichtig in diesem Zusammenhang erachtet die Konsumentensprecherin
zudem die "Macht des mündigen Konsumenten, der den verwirrenden und
täuschenden Inhaltsstoffen von Lebensmitteln eine klare Absage
erteilen kann".
Zur Forderung der Grünen Klubobfrau Eva Glawischnig nach einer
Herkunftskennzeichnung für jedes Lebensmittel, so wie im Biobereich
üblich, klärte die Abgeordnete auf: "Bei Bio gibt es zwar eine
verpflichtende Herkunfts-Kennzeichnung mit der Unterscheidung
"EU-Landwirtschaft" oder "Nicht-EU-Landwirtschaft", es müssen aber
keine einzelnen Länder angeben werden - das ist freiwillig." Das
EU-Bio-Zeichen, das seit 1. Juli 2010 auf Bio-Produkten verwendet
werden muss, garantiert aber deren Bio-Qualität, schloss Tamandl,
(Schluss)
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