- 19.02.2013, 09:13:46
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Informationspflicht statt Amtsgeheimnis - Initiative Denkmalschutz legte gestern Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein
Wien (OTS) - Politik und Medien sind sich einig: Eine Abkehr von
beamteter Geheimniskrämerei ist das Gebot der Stunde. Nichts könnte
dies besser demonstrieren als die jüngste Entscheidung des Wiener
Berufungssenats. In dieser wurde die Beantwortung der simplen Frage
nach der Frist, die der Bezirksvertretung für die Stellungnahme zu
einem Flächenwidmungsplanentwurf eingeräumt worden war, abgelehnt.
Initiative Denkmalschutz unterstützt Transparenzgesetz.at
"Mutwillig" und aus "Freude an der Behelligung der Behörde" sei
die Frage gestellt worden, zudem könnten viele solcher Fragen zu
einer Überlastung der Behörde führen. Mit diesem Rückfall in
Metternich'sche Verhältnisse provozierte der Senat unsere beim
Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingebrachte Beschwerde. Eine Antwort
auf die aus legislativpolitischen Gründen wichtige Frage wäre schon
wegen des geringeren Aufwands vorzuziehen gewesen. Offenbar ist für
die Wiener Behörde fast jede Anfrage "mutwillig" und "ohne
erkennbares Interesse", die nicht schon aus anderen amtsgeheimen
Gründen verweigert werden kann. Das heißt: verweigert wird auf jeden
Fall, denn "da könnt' ja jeder kommen."
Schluss mit lustig! - Transparenz vermindert Korruption
Wie immer der VwGH befinden wird, eines steht fest: Es ist höchste
Zeit für ein neues Gesetz, das dem Bürger eine transparente
Verwaltung garantiert und lächerliche Grotesken verhindert. Gemeinsam
mit dem Verein "Aktion 21 - pro Bürgerbeteiligung" (www.aktion21.at)
setzt sich die Initiative Denkmalschutz seit Jahren dafür ein und
wird auch weiterhin im Dienste demokratiepolitischer Hygiene für mehr
Bürgerbeteiligung, Transparenz und gegen Korruption eintreten.
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