- 14.02.2013, 12:37:17
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Lunacek: "Finanztransaktionssteuer auf guten Schienen - jetzt die Weichen richtig stellen"
Grüne Forderungen bei Gesetzesvorschlag der Kommission zu Finanztransaktionssteuer berücksichtigt
Utl.: Grüne Forderungen bei Gesetzesvorschlag der Kommission zu
Finanztransaktionssteuer berücksichtigt =
Wien (OTS) - "Für die Umsetzung der Finanztransaktionssteuer (FTT)
hat die EU-Kommission heute einen Gesetzesvorschlag vorgelegt, in dem
wichtige grüne Forderungen zur Vermeidung der Steuerumgehung
berücksichtigt werden. Allerdings muss der Gesetzesvorschlag noch
weitergehen, um einer Umgehung der Steuer entgegenzuwirken. Der
Erfolg der FTT hängt von den Details in der Umsetzung ab. Nichts wäre
schlimmer, als wenn die Idee der FTT durch Sonderinteressen oder
handwerklich schlechte Umsetzung hinter den Erwartungen zurückbleibt.
Als weitere Vorkehrung gegen Steuerschlupflöcher fordern wir deshalb
die Einrichtung eines dauerhaften Komitees, das die Umsetzung der FTT
und die effektive Besteuerung von Finanztransaktionen in den
Mitgliedsstaaten überwacht. Dieses Komitee soll mit administrativen
Maßnahmen gezielt und schnell auf Steuerumgehung und
Steuerhinterziehung reagieren. Das erhöht die Unsicherheit schon bei
der Entwicklung von Steuerumgehungsmodellen und macht sie somit
wirtschaftlich unattraktiv", kommentiert Ulrike Lunacek,
Vizepräsidentin der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament und
Europasprecherin der Grünen, den heutigen Gesetzesvorschlag der
EU-Kommission.
Die Wirtschafts- und Finanzminister der EU haben im Januar
beschlossen, die FTT zunächst in verstärkter Zusammenarbeit in 11
Mitgliedsländern der EU einzuführen (1). Nun müssen im nächsten
Schritt die teilnehmenden Länder den Vorschlag nach Anhörung des
Europaparlamentes verabschieden. Die FTT wird kurzfristige
Finanzgeschäfte verteuern und eindämmen. Dringend benötigte
Steuermehreinnahmen kommen so zusammen. Die Kommission rechnet mit
Einnahmen von 31 bis 35 Milliarden Euro pro Jahr.
Lunacek: "Der Vorschlag sieht nicht nur die Besteuerung von Aktien
und Anleihen mit einem geplanten Mindeststeuersatz von 0,1 % vor,
sondern schließt auch Derivate mit einem Mindeststeuersatz von 0,01 %
ein. Eine erfreulich breite Steuerbasis wird ebenso bei den Akteuren
erreicht. Denn nach dem neuen Gesetzesvorschlag sind auch
Pensionsfonds und andere Publikumsfonds steuerpflichtig. Im Vergleich
zum ersten Vorschlag der Kommission wurde das Wohnsitzlandprinzip um
das Ausgabeprinzip ergänzt. Demnach wird die FTT nun auch fällig,
wenn sich der Wohnsitz eines Handelspartners oder der Ausgabeort der
Wertpapiere innerhalb der Teilnehmerländer befindet, selbst wenn die
Transaktion außerhalb der teilnehmenden Mitgliedsländer durchgeführt
wird. Damit wird eine Umgehung der Steuer durch Sitzverlagerungen
oder durch einen Wechsel des Börsenstandortes erschwert. Ein Exodus
wie bei der schwedischen Börsenumsatzsteuer wird damit vermieden."
Eine zentrale Grüne Forderung bleibt ebenfalls aufrecht: Lunacek:
"Für uns ist es entscheidend wichtig, dass ein substanzieller Teil
der Einnahmen in globale öffentliche Güter, wie Armutsbekämpfung und
Klimaschutz fließt. Nur so besteht die Chance, die Idee von Tobin zu
wahren, indem sich die Schwellenländer anschließen und die FTT sich
doch noch globalisiert."
(1) Die teilnehmenden Länder sind: Belgien, Deutschland, Estland,
Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Österreich, Portugal,
Slowenien und die Slowakei.
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