• 13.02.2013, 10:52:34
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VÖZ-Präsident Kralinger fordert Informationsfreiheitsgesetz

Transparente Verwaltungsabläufe und gläserne politische Institutionen festigen das Vertrauen der Bürger in den Staat - Informationsfreiheit stärkt Kontrollfunktion der Medien

Utl.: Transparente Verwaltungsabläufe und gläserne politische
Institutionen festigen das Vertrauen der Bürger in den Staat -
Informationsfreiheit stärkt Kontrollfunktion der Medien =

Wien (OTS) - VÖZ-Präsident Thomas Kralinger begrüßte das Eintreten
führender Repräsentanten der österreichischen Bundesregierung sowie
der unabhängigen Initiative "Transparenzgesetz statt Amtsgeheimnis"
zur Schaffung eines Informationsfreiheitsgesetzes. Der Verband
Österreichischer Zeitungen hat diese Forderung bereits im Jahr 2002
erstmals erhoben.

"Wir müssen in Österreichs Ämtern und Behörden das Prinzip der
Geheimhaltung durch die Prinzipien Öffentlichkeit und Transparenz
ersetzen", forderte Kralinger. Das Gesetz zur Informationsfreiheit
ist ein überfälliger Schritt, die Recherchearbeit der Zeitungen und
Magazine in manchen Fällen zu entkriminalisieren. In Deutschland und
der Schweiz ist die Informationsfreiheit bereits gesetzlich geregelt,
Informationsbeschränkungen sind die rechtfertigungsbedürftige
Ausnahme. "Transparente Verwaltungsabläufe und gläserne politische
Institutionen festigen das Vertrauen der Bürger in den Staat.
Geheimniskrämerei ist dagegen ein Nährboden für Misstrauen und
Skepsis gegenüber öffentlichen Einrichtungen und politischen
Entscheidungsträgern", betonte Kralinger.

Der VÖZ-Präsident erinnerte an eine "market"-Umfrage aus dem
vergangenen Frühjahr, bei der 83 Prozent der Befragten angaben, dass
viele Skandale in der Republik nicht aufgedeckt worden wären, wenn
Journalisten nicht recherchiert hätten. "Diese Zahl belegt den
deutlichen Rückhalt des Aufdeckungsjournalismus in der Bevölkerung,
daher muss die demokratiepolitisch bedeutsame Kontrollfunktion der
Medien weiter gestärkt werden."

Ausnahmen von der Offenlegungspflicht sollten exakt geregelt und
nur in einem eng umgrenzten Rahmen gewährt werden. Beispielsweise bei
zwingend öffentlichem Interesse oder zum Schutz privater Interessen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VOZ

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