- 08.02.2013, 10:40:31
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Präsidentenkonferenz in Wien: Europas Rechtsanwälte sehen Grundrechte in Bedrängnis
ÖRAK-Präsident Wolff: "Rechtsstaatlichkeit ist das Betriebssystem Europas. Rechtsanwälte sind Virenscan und Firewall zugleich."
Utl.: ÖRAK-Präsident Wolff: "Rechtsstaatlichkeit ist das
Betriebssystem Europas. Rechtsanwälte sind Virenscan und
Firewall zugleich." =
Wien (OTS) - Der Österreichische Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
veranstaltet heute, Freitag, bereits zum 41. Mal die international
angesehene und in dieser Form einzigartige Europäische
Präsidentenkonferenz der Rechtsanwaltsorganisationen in Wien - die
sogenannten "Wiener Advokatengespräche". Was im Jahr 1973 in Wien als
Überbrückung des Eisernen Vorhangs und Austausch zwischen Ost und
West begann, ist 40 Jahre später zu einem bedeutenden Faktor der
europäischen Justizpolitik angewachsen: ein Think Tank aus 200
Spitzenvertretern der Anwaltschaft und Justiz aus 35 Ländern. In der
Vergangenheit ist es bereits einige Male gelungen, wichtige Impulse
in der Rechtsentwicklung zu setzen.
In diesem Jahr steht das Thema "Grundrechte in Bedrängnis" im
Mittelpunkt der Beratungen. Gemeint sind damit aktuelle
Entwicklungen, die im Schatten der Finanz- und Schuldenkrise die
Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger betreffen. In vielen
europäischen Staaten stehen die Justizsysteme als Folge des
EU-Rettungsschirmes unter massivem Druck: Budget- und
Gehaltskürzungen in der Justiz von 20 Prozent und mehr sind keine
Seltenheit (unter anderem in Portugal, Spanien, Slowakei, Irland,
Litauen, Lettland, Rumänien, Griechenland). In anderen Ländern wurden
Richtergehälter eingefroren (zB Großbritannien, Polen). "Derartige
Eingriffe in die Gehälter von Richtern machen die unabhängige
Rechtsprechung verwundbar für Beeinflussung von außen", kommentiert
ÖRAK-Präsident Rupert Wolff diese, die richterliche Unabhängigkeit
gefährdende, Entwicklung.
Zugang zum Recht gleicht einer Reise im Mittelalter
Außerdem wurden in einigen Mitgliedstaaten die Gerichtsgebühren
drastisch angehoben. Ziel derartiger Erhöhungen sei es nicht nur, die
leeren Staatskassen zu füllen, sondern damit zugleich auch den
Aktenanfall an den Gerichten zu reduzieren, erklärt Wolff. Darüber
hinaus wird die Versorgung der Bevölkerung ausgedünnt, indem Gerichte
geschlossen (zB in Österreich, Italien, Polen, Großbritannien,
Niederlande, Belgien, Rumänien, Portugal, Griechenland, Irland) und
Verfahrenshilfeleistungen zurückgefahren werden. Dadurch wird
einerseits die Wirtschaft negativ beeinflusst, andererseits das
Menschenrecht auf Zugang zum Recht verletzt. "Der Zugang zum Recht
gleicht heute vielerorts einer Reise im Mittelalter: Pflastergeld,
Chausseegeld, Wegezoll, Geleitsabgabe und Brückengebühr", so Wolff.
Allein das österreichische Gerichtsgebührengesetz umfasse 67 Din A4
Seiten.
Die Rechtsanwälte warnen daher auf nationaler und europäischer Ebene
davor, die Rechtsstaaten nachhaltig zu schwächen. "Es darf nicht
sein, dass die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Folge des
europäischen Sparzwanges ausgehöhlt werden. Im Gegenteil: gerade in
der Krise müssen die Grundrechte gestärkt werden", so Wolff.
Die Rechtsanwälte fordern:
- Der Zugang zum Recht muss jeder Bürgerin und jedem Bürger offen
stehen.
- Verfahren müssen in angemessener Zeit und in der erforderlichen
Qualität abgewickelt werden.
- Die Unabhängigkeit von Richtern und Rechtsanwälten muss gestärkt
werden.
- Das Grundrecht der Bürger auf vertrauliche Kommunikation mit ihrem
Anwalt, Arzt oder einem Journalisten darf nicht gebrochen werden.
- Sinnlose und überschießende Eingriffe in die Privatsphäre der
Bürger wie zB durch die Vorratsdatenspeicherung sind rückgängig zu
machen.
- In jeder Auseinandersetzung ist Waffengleichheit sicherzustellen um
ein faires Verfahren zu gewährleisten; insbesondere in
Auseinandersetzungen zwischen dem Staat und seinen Bürgern.
Rechtsstaatliche Updates notwendig
"Rechtsstaatlichkeit ist das Betriebssystem jedes Staates und
Europas. Ein demokratischer Staat wird nur dann funktionieren, wenn
dieses Betriebssystem vor Angriffen geschützt und regelmäßig durch
Updates verbessert wird. Österreichs Anspruch sollte es sein, unser
Betriebssystem zum Besten Europas zu entwickeln und die europäische
Vorreiterrolle im Bereich der Justiz einzunehmen", erklärt Wolff. Die
Rechtsanwälte seien Virenscan und Firewall zugleich. Einerseits
würden bestehende Defizite aufgezeigt und kritisiert, andererseits
werde vor drohenden Fehlentwicklungen gewarnt.
Um frühzeitig, nämlich bereits bei der Gesetzgebung, mögliche
Grundrechtsverletzungen zu erkennen und zu vermeiden, kündigt Wolff
eine "Good Governance"-Initiative an. Diese beinhaltet die Forderung
nach Transparenz und Bürgernähe in allen Gesetzgebungsprozessen.
Zudem eine Stärkung des Parlamentarismus und eine Trennung der
inzwischen schon chronischen Vermischung von Gesetzgebung und
Verwaltung.
Als aktuelles Beispiel für rechtsstaatliche Defizite bei der
Gesetzgebung nennt Wolff das
Verwaltungsgerichtsbarkeits-Begleitgesetz-Wehrrecht. Im Entwurf war
darin eine gesetzliche Grundlage vorgesehen, die den
Heeresnachrichtendiensten den direkten Zugriff auf Vorratsdaten ohne
weitere Einschränkungen ermöglicht hätte. "Derart weitreichende
Eingriffe in die Grund- und Freiheitsrechte dürfen nicht in harmlos
scheinende Begleitgesetze eingebettet werden, sondern müssen offen
und transparent diskutiert werden", so Wolff.
Hochkarätige Keynote Speaker
Referiert wurde zur Bedeutung der Pressefreiheit, des
Redaktionsgeheimnisses und der Amtsverschwiegenheit aus
journalistischer Sicht (Kurt Kuch, stellvertretender Chefredakteur
NEWS), zur Stellung der Grundrechte und deren Schutz durch die
Strafgerichte und Höchstgerichte, insbesondere den Obersten
Gerichtshof (OGH-Präsident Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz), zur Stellung
des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) als Hüter
der Grundrechte im Spannungsverhältnis zum Europäischen Gerichtshof
(EuGH) nach Beitritt der EU zur Europäischen Menschenrechtskonvention
(EMRK) (EGMR-Richterin Dr. Julia Laffranque) sowie über die Tendenzen
der Grundrechtsbeschränkung in der EU als Folge des Rettungsschirmes
und der durch die Troika geforderten Reformen (CCBE-Vizepräsident
Michel Benichou).
Informationen zur Europäischen Präsidentenkonferenz sind unter
www.e-p-k.at abrufbar.
In Österreich gibt es 5800 Rechtsanwälte und 2000
Rechtsanwaltsanwärter. Rechtsanwälte sind bestausgebildete und
unabhängige Rechtsvertreter und -berater, die nur ihren Klienten
verpflichtet und verantwortlich sind. Primäre Aufgabe ist der Schutz,
die Verteidigung und die Durchsetzung der Rechte Einzelner. Dritten
gegenüber sind Rechtsanwälte zu absoluter Verschwiegenheit
verpflichtet, womit auch eine völlige Unabhängigkeit vom Staat
gewährleistet wird. Vertreten werden die Rechtsanwälte durch die
Rechtsanwaltskammern in den Bundesländern sowie durch die
Dachorganisation, den Öster-reichischen Rechtsanwaltskammertag (ÖRAK)
mit Sitz in Wien.
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