• 07.02.2013, 19:11:46
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"DER STANDARD"-Kommentar: "Gelebte und geliebte Heimlichkeit" von Anita Zielina

Österreichs Amtsgeheimnis muss einem Informationsfreiheitsgesetz weichen - Ausgabe vom 8.2.2013

Utl.: Österreichs Amtsgeheimnis muss einem
Informationsfreiheitsgesetz weichen - Ausgabe vom 8.2.2013 =

Wien (OTS) - Dass die Debatte um Transparenz in der Politik dringend
geführt werden muss, bewies am vergangenen Wochenende ausgerechnet
der Kärntner Landeshauptmann Gerhard Dörfler. Auf die Frage der
Kleinen Zeitung, ob der Brief, den er mit einer Abstimmungsempfehlung
für die Bundesheer-Volksbefragung an alle Haushalte im Land
verschickt habe, auf Partei- oder Landeskosten ginge, antwortete
Dörfler den fragenden Journalistinnen: "Was interessiert Sie das?
Sind Sie Staatsanwältinnen? Es ist eh vor Gericht."
Nun könnte man das als besondere Unverfrorenheit eines arroganten
Politikers sehen, als einen bedauerlichen Einzelfall - nur leider hat
die Intransparenz des politischen Systems in Österreich Tradition.
Wenn Journalisten unangenehme Fragen stellen, dann beklagen sich
manche Politiker über eine "Hexenjagd"; wenn Bürger Informationen
fordern, berufen sich Behörden auf das Amtsgeheimnis;
Ministerratsbeschlüsse und andere Archive unterliegen 30 Jahre lang
einer Sperrfrist. Wer schon einmal versucht hat, an öffentliche Daten
einer staatlichen Behörde zu kommen, womöglich noch, ohne dabei einen
Presseausweis zu zücken, der weiß um die gelebte und geliebte
Heimlichkeit in Österreichs Amtsstuben.
Mit ein Grund für die Intransparenz: Österreich ist eines der wenigen
EU-Länder, die keinen Freedom of Information Act, also ein
umfassendes Informationsfreiheitsgesetz, haben - dafür steht das
Amtsgeheimnis bei uns seit 1929 in der Verfassung. In
Informationsfreiheitsrankings belegt Österreich dementsprechend immer
wieder einen der hinteren Ränge. Man kann ohne Übertreibung sagen:
Die Intransparenz hat Tradition.
Dabei weiß der Staat den Wert von Informationen durchaus zu würdigen.
Die Vorratsdatenspeicherung etwa sorgte ob der Menge der gesammelten
Daten und fragwürdiger Verwertungsrechte für massive Bürgerproteste.
Es entsteht der Eindruck: Während der Staat immer mehr Daten über
seine Bürger sammelt, ist er selbst knausrig mit dem Bereitstellen
von relevanter Information.
In skandinavischen Ländern oder den USA hat die offene
Informationspolitik des Staates gegenüber den Bürgern schon lange
System. Und nicht nur das: In Schweden kann jeder den Steuerbescheid
und die Einkommenshöhe seiner Nachbarn öffentlich einsehen. So weit
muss Österreich gar nicht gehen. Es würde reichen, ein
Informationsfreiheitsgesetz zu schaffen, das grundsätzlich sämtliche
Staatsdaten als öffentlich deklariert, sofern nicht berechtigte
Geheimhaltungs_interessen wie Persönlichkeits-, Daten- oder
Opferschutz dem entgegenstehen. Die Umkehr des bestehenden Systems
also, bei dem grundsätzlich von einem Amtsgeheimnis ausgegangen wird,
das nur in Einzelfällen aufgehoben wird.
Ein wichtiger Punkt wurde bisher in der Debatte nur am Rande berührt:
Die Behörden, die mit einem erhöhten Aufkommen von Anfragen rechnen
müssen, wenn es ein Informationsfreiheitsgesetz gibt, müssen mit
angemessenen personellen Ressourcen ausgestattet sein. In den USA
gingen 2011 beispielsweise rund 650.000
Freedom-of-Information-Act-Anfragen ein, eine gewaltige Zahl. Ein
Gesetz ohne entsprechende Ressourcenzuteilung bliebe eine Schimäre -
und würde nur dazu führen, dass Anfragen sich unbeantwortet in
Magistratsabteilungen stapeln und dort langsam verstauben.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PST

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