• 07.02.2013, 12:02:08
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Stöger: Patienten-Entschädigungsfonds sind Erfolgsgeschichte

Bachinger: 56 Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren an Patientinnen und Patienten ausgezahlt

Utl.: Bachinger: 56 Millionen Euro in den vergangenen zehn Jahren an
Patientinnen und Patienten ausgezahlt =

Wien (OTS) - "Auch in einem ausgezeichneten Gesundheitssystem können
Fehler passieren und besondere Härtefälle auftreten. Die Schaffung
der Patientenanwaltschaften war ein ganz wichtiger Schritt, um die
Patientinnen und Patienten in schwierigen Situationen zu
unterstützen", betonte Gesundheitsminister Alois Stöger anlässlich
der heutigen Pressekonferenz "Zehn Jahre
Patienten-Entschädigungsfonds". Gerade finanzielle Entschädigungen im
Fall von schweren bzw. katastrophalen Komplikationen seien für
Patientinnen und Patienten wesentlich, so der Minister weiter.
"Schnelle und unbürokratische Hilfe ist für die Menschen sehr
wichtig, da Schadensfälle oft mit Beweisschwierigkeiten einhergehen",
so Minister Stöger.
Darüber hinaus gebe es bisweilen Fälle, die besondere Härtefälle
darstellen, oft auch existenzbedrohend sind, aber zivilrechtlich
nicht klärbar seien. "Für all diese Fälle sind die
Patienten-Entschädigungsfonds geschaffen worden", führte der Minister
aus.

Grundlagen der Entschädigungsfonds

"Die Entschädigungsfonds haben sich in den letzten Jahren, mit den
Patientenanwaltschaften und den ärztlichen Schiedsstellen zu
wirkungsvollen Bausteinen einer sehr gut funktionierenden
außergerichtlichen Streitbeilegung entwickelt", führt PA Bachinger
aus. "PatientInnen erhalten bei schwerwiegenden Komplikationen
einfach und niedrigschwellig angemessene Entschädigungen und Gerichte
müssen nicht befasst werden." In jedem Bundesland besteht ein eigener
Entschädigungsfonds, einheitliche Grundprinzipien gelten für alle
neun Fonds. So werden die Fonds durch einen Anteil der Kostenbeiträge
der stationär aufgenommenen Patientinnen und Patienten mit 0,73 Euro
pro Tag finanziert. Über die Auszahlung bestimmt die
Entschädigungskommission im jeweiligen Bundesland unter Einbindung
der Patientenanwältinnen. Der Höchstbetrag der Entschädigung im
Einzelfall ist grundsätzlich auf 22.000 Euro festgelegt, wenn
besondere soziale Umstände vorliegen ist ein Höchstbetrag von bis zu
50.000 Euro möglich. "In den letzten zehn Jahren wurden über 56
Millionen Euro an Entschädigungen ausgezahlt, mit denen Menschen in
schwierigen Situationen geholfen werden konnte", so Patientenanwalt
Bachinger.

"Ich bedanke mich bei den Patientenanwältinnen und Patientenanwälten,
die unser ausgezeichnetes Gesundheitssystem noch besser gemacht haben
und stets kompetente Ansprechpersonen für die Patientinnen und
Patienten sind", so Minister Stöger abschließend.

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