• 06.02.2013, 13:22:04
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Steibl: Wichtiger Durchbruch beim Kinderschutz

Familienminister Mitterlehner schafft Einigung aller Länder bei der Gesetzgebung der Jugendwohlfahrt – Kinder sind Herzensangelegenheit der ÖVP

Utl.: Familienminister Mitterlehner schafft Einigung aller Länder
bei der Gesetzgebung der Jugendwohlfahrt – Kinder sind
Herzensangelegenheit der ÖVP =

Wien, 6. Februar 2013 (ÖVP-PK) Familienminister Reinhold
Mitterlehner hat sich nun mit allen Bundesländern auf ein neues und
moderneres Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz geeinigt. "Damit
ist ihm ein wichtiger Durchbruch beim Jugend- und Kinderschutz
gelungen", betont ÖVP-Familiensprecherin Ridi Steibl. Knapp fünf
Jahre hat es gedauert, bis sich alle Bundesländer auf ein
einheitliches Gesetz festlegen konnten. Jetzt haben auch
Oberösterreich, die Steiermark und das Burgenland dem Gesetz
zugestimmt. Dazu Steibl: "Die Länder können nun wesentliche
Verbesserungen in der Jugendwohlfahrt umsetzen. Fälle von Gewalt
und Vernachlässigung gegenüber Kindern können besser bewältigt und
weitere Eskalationen besser verhindert werden." ****

Auch das neue Vier-Augen-Prinzip in der Gefährdungs- und
Hilfeplanung sei ein wesentlicher Fortschritt, so Steibl: "Bei
strittigen Fragen, etwa bei unterschiedlichen Aussagen innerhalb
der Familie, entscheiden künftig zwei Experten über den Fall, um im
Sinne der Kinder entscheiden zu können. Dies gilt vor allem auch
für die weitere Betreuung der Kinder." Der Familienminister will
das Gesetz bereits am 19. Februar im Ministerrat einbringen. Dann
soll die Grundsatzgesetzgebung für die Jugendwohlfahrt dem Bund,
die Ausführung und Vollziehung den Ländern unterliegen, etwa bei
der Eignungsbeurteilung von Pflege- und Adoptiveltern. "Mit der
einheitlichen Regelung bei der Jugendwohlfahrt können wir Kinder
künftig noch besser schützen. Damit beweist die ÖVP einmal mehr,
dass ihr Familien und Kinder eine Herzensangelegenheit sind", so
Steibl abschließend.

Rückfragehinweis: ÖVP Bundespartei, Abteilung Presse und Medien,
Tel.:(01) 401 26-420; Internet: http://www.oevp.at

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