- 01.02.2013, 11:59:18
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Minderjährige und Kleines Glücksspiel: Wr. Jugendanwalt Schmid reißt die Geduld
Uneinsichtigkeit bei Unternehmer/innen ist scheinbar ungebrochen
Utl.: Uneinsichtigkeit bei Unternehmer/innen ist scheinbar
ungebrochen =
Wien (OTS) - Nachdem seit Jahren seitens des Jugendschutzes immer
wieder gefordert wurde, dass sowohl Konzessionäre und
Automatenhersteller auf die Zutrittsverbote für Jugendliche beim
Kleinen Glückspiel besonders zu achten haben, hat sich den letzten
Berichten zufolge nicht geändert.
Ein Verbot des Kleinen Glückspiels sei mit Sicherheit keine sinnvolle
Entscheidung, wenn dann in den Hinterzimmern diversester Lokale
hemmungslos auch Jugendliche zocken können, war stets die Einstellung
des Wr. Jugendanwaltes Anton Schmid.
"Wie lange wollen die Unternehmer/innen noch zuwarten, bis ihre
Mitarbeiter/innen lückenlos kontrollieren?", so Schmid, der auch
Mitglied des Wr. Spielapparatebeirates ist und dessen Geduld zu Ende
ist. Und immer nur die schwarzen Schafe als Schuldige anzuführen,
wirkt langsam aber doch lächerlich.
"Aber auch die Automatenhersteller müssen in die Pflicht genommen
werden, bei Verstößen gegen den Jugendschutz müssten augenblicklich
schwerste Sanktionen für die Betreiber/innen von Glückspielautomaten
folgen", so Schmid weiter. Hier müssten zivilrechtliche
Vereinbarungen in den Verträgen mit den Unternehmer/innen
wasserdichte Konsequenzen beinhalten. Aber scheinbar sei dort auch
eher der Wille zum Jugendschutz nur ein öffentliches Bekenntnis und
keine gelebte Unternehmenspolitik.
"Wenn keine klaren Konsequenzen und sichtbaren Maßnahmen in
allernächster Zeit gesetzt werden, sei nicht mehr die Frage des
Jugendschutzes entscheidend. Denn ob Jugendliche ihr Einkommen
verbotenerweise in den Hinterzimmern oder aber in den erlaubten
Lokalen verspielen, ist egal", so Schmid abschließend. Dann sei ein
Verbot des Kleinen Glückspiels die sinnvollere Lösung.
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