• 01.02.2013, 11:21:16
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Wiener Stadthallenbad - eine Frage der Bauherrenkompetenz

Wien (OTS) - In der laufenden Diskussion über die Sanierung des
Stadthallenbades sieht die Architektenkammer ein neuerliches Beispiel
dafür, wie wichtig Bauherrenkompetenz für das Gelingen von
Bauprojekten ist.
Nach den der Kammer vorliegenden Unterlagen wurde driendl*architects
auf Grundlage eines bereits ausformulierten und budgetierten, im
Ergebnis aber unvollständigen Vorprojekts, das nicht von
driendl*architects stammte, mit der Generalplanung für die (Teil-)
Sanierung des Stadthallenbades beauftragt. Das Projektmanagement
wurde von der Stadthalle selbst übernommen.

Im Planungsprozess stellte sich heraus, dass die zur Verfügung
gestellten Bestandsunterlagen unvollständig, zum Teil fehlerhaft und
die aus dem Vorprojekt resultierende Kostenschätzung für den nunmehr
gewünschten viel größeren Sanierungsumfang unrealistisch waren. Dazu
kamen noch laufende nicht im Auftrag enthaltene, von der Stadthalle
aber gewünschte Projektänderungen, ohne dass das zur Verfügung
gestellte Budget entsprechend angepasst worden wäre.

Die Überprüfung der Dichtheit des Schwimmbeckens, die nach
Auskunft mehrerer Insider bereits vor Projektbeginn nicht gegeben
gewesen sein soll, hat driendl*architects ordnungsgemäß
ausgeschrieben. Die Reparatur undichter Stellen, die nach einer
Probebefüllung des Beckens festgestellt wurden, konnte aber von der
beauftragten Firma wegen der - aus Sicht der Experten und auch der
Kammer völlig überhasteten - Verhängung eines Baustopps durch die
Geschäftsführerin der Stadthalle bis heute nicht vorgenommen werden.
Anstatt eines üblichen Vorgehens bei vermeintlichen oder
festgestellten Mängeln wählte sie den aktionistischen Weg: Baustopp,
gerichtliche Beweissicherungen, Rauswurf des Architekten und
dergleichen.

Dies freilich, ohne damit dem Projekt zu dienen. Vielmehr führte
diese Vorgangsweise zu dramatischen Verzögerungen und
Kostensteigerungen (von den Kosten des Rechtsstreits gar nicht zu
reden), die heute noch gar nicht absehbar sind.

Aus Sicht der Kammer wird einmal mehr deutlich, dass eine klare
Definition "von dem was man will" und besonnenes Vorgehen des
Bauherren - wie dies von vielen Dienststellen der Stadt Wien
tagtäglich praktiziert wird - Grundvoraussetzungen für die
erfolgreiche Umsetzung von Bauprojekten sind. Diese Anforderungen an
den Auftraggeber können von keinem noch so guten Architekten
substituiert oder kompensiert werden.

Der im konkreten Beispiel erkennbare politische Aktionismus der
Stadthallengeschäftsführerin auf dem Rücken des Architekten wird von
der Kammer entschieden zurück gewiesen.

Architekt Mag. arch. Walter Stelzhammer, Präsident
Architekt DDI Herbert Ablinger, Vorsitzender der Architekten

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