• 31.01.2013, 16:12:21
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  • OTS0284 OTW0284

Beatrix Karl: Offene Gesellschaft erfordert vertrauensvolle Kommunikation

Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung im Nationalrat

Utl.: Justizministerin zur Vorratsdatenspeicherung im Nationalrat =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Eine offene und transparente Gesellschaft ist auf
die vertrauensvolle Kommunikation ihrer Bürgerinnen und Bürger
angewiesen; nur auf diese Weise kann Privatheit, aber auch
Diskussionsbereitschaft und Teilhabe am öffentlichen Diskurs
gewährleistet werden. Das sagte heute, Donnerstag, Justizministerin
Dr. Beatrix Karl in der Plenardebatte zur Bürgerinitiative zur
Vorratsdatenspeicherung. Skepsis und Sorgen der Bürger, wie auch die
heute zur Debatte stehende Bürgerinitiative nehme sie, Karl, vor
diesem Hintergrund besonders ernst. Die Verwendung von Vorratsdaten
in bestimmten, vom Gesetz klar determinierten Fällen stelle
allerdings ein notwendiges Instrument zur wirksamen Verfolgung
schwerer und schwerster Kriminalität dar, das sich in den ersten
Monaten auch in der Praxis bewährt habe, so Karl weiter.

Hinsichtlich der Frage der Zweckmäßigkeit des Zugriffs auf Daten des
Telekommunikationsverkehrs wies die Ministerin allerdings darauf hin,
dass es schon bisher zulässig und gängige Praxis war, dass die
Strafverfolgungsbehörden im konkreten Verdachtsfall und bei Erfüllung
der gesetzlichen Voraussetzungen über jene Daten Auskunft erhalten
haben, die beim Betreiber zu betrieblichen Zwecken vorrätig waren.
"Diese Ermittlungsmaßnahme stellte also schon in der Vergangenheit
ein äußerst wirksames Mittel zur Verfolgung und Aufklärung schwerer
Kriminalität dar."

Die Umsetzung der Richtlinie Vorratsdatenspeicherung habe in
Österreich ihrer Überzeugung nach auch zu einem verstärkten
Grundrechtsschutz und zu mehr Rechtsklarheit für Anbieter und
Behörden geführt, hob die Ministerin vor allem die umfassende
Kontrollbefugnisse des Rechtsschutzbeauftragten der Justiz hervor.
Auch die zur Gewährleistung einer hohen Datensicherheit geschaffenen
technischen Voraussetzungen für die Datenübermittlung, also die
verschlüsselte Übermittlung der Daten von den Anbietern an die
Strafverfolgungsbehörden, seien als vorbildhaft zu beurteilen. Die
bisherigen Erfahrungen zur Anwendung der Bestimmungen über die
Auskunft von Vorratsdaten hätten zudem gezeigt, dass die
Strafverfolgungsbehörden mit dem Instrumentarium maßvoll umgehen, wie
auch der Rechtsschutzbeauftragte des BMJ in seinem letzten Bericht
hervorgehoben hat.

"Wenn nun Zweifel an der Ausgewogenheit der Balance zwischen den
Rechten des Einzelnen und den Zwecken der Verbrechensbekämpfung und
der Strafverfolgung angemeldet und daraus ein Änderungsbedarf
abgeleitet wird, so stellen wir uns gerne dieser Diskussion, weil die
Wahrung der Menschenrechte ein hohes Gut und Maßstab für eine
gerechte Justiz ist." Allerdings werde abzuwarten sein, ob und
inwieweit die Regelungen der Richtlinie durch den Europäischen
Gerichtshof im Hinblick auf die Wahrung dieser Balance bewertet
werden. "Wir dürften nicht vorschnell auf die Schutzfunktion des
Strafrechts und seiner Durchsetzung verzichten. Auch Opfer schwerer
Kriminalität haben ein Recht, dass der Staat und seine Organe für
Zwecke der Ausforschung und Verfolgung dieser Taten einen
beschränkten und kontrollierten Zugang zu Daten der Telekommunikation
haben muss", schloss die Justizministerin.
(Schluss)

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