• 30.01.2013, 16:42:58
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Kopf: EU-Richtlinie zwingt zu keinerlei Privatisierung des österreichischen Wassers

ÖVP-Klubobmann kritisiert unnötige Panikmache

Utl.: ÖVP-Klubobmann kritisiert unnötige Panikmache =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die vieldiskutierte EU-Richtlinie, die die
aktuelle Debatte über unser Wasser ausgelöst hat, regelt lediglich
das Vergabeverfahren, falls eine Gemeinde aus freien Stücken
Dienstleistungen der Daseinsvorsorge wie etwa auch die
Wasserversorgung an Private vergeben will. Diese Richtlinie, der das
BKA auf europäischer Ebene seine Zustimmung gab, zwingt zu keiner
Privatisierung, stellte ÖVP-Klubobmann Karlheinz Kopf heute,
Mittwoch, im Rahmen der Dringlichen Debatte im Nationalrat klar und
richtete den dringenden Appell an die Opposition, die Panikmache
einzustellen.

Unverständlich ist für den ÖVP-Klubobmann, wenn von mancher Seite -
etwa auch von SPÖ-Staatssekretär Ostermayer - nun ein
verfassungsrechtliches Verbot der Privatisierung der Wasserversorgung
gefordert wird. Kopf: "Das eine hat mit dem anderen nicht das
Geringste zu tun. Der Vertrag von Lissabon regelt ganz klar, dass
Maßnahmen, die die Verfügbarkeit von Wasserresourcen ändern oder
einschränken, nur einstimmig beschlossen werden könnten. Und eine
österreichische Zustimmung dazu wird es nie geben. Es besteht also
keinerlei Gefahr, dass uns die europäische Ebene durch diese
Richtlinie zu einer Privatisierung unseres Wassers zwingen oder diese
ohne unsere Zustimmung einführen könnte."

Die Sicherstellung der Versorgung mit unserer Lebensgrundlage Wasser
sowie deren Kontrolle solle Aufgabe der öffentlichen Hand sein und
bleiben, fuhr Kopf fort. Es sei allerdings nichts dagegen zu sagen,
"wenn Gemeinden auf freiwilliger Basis sich eine Genossenschaft
einrichten oder die Versorgung mit Wasser von einem Privaten
erledigen lassen wollen." Kontrolle und die Festsetzung der
Bestimmungen müssten dabei weiter in der Hand der Gemeinden bleiben.
"Etwa 100 Gemeinden in Österreich bedienen sich heute schon
entsprechender privater oder teilprivater Unternehmungen. Und sie
sind allesamt mit der Dienstleistung zufrieden", versicherte der
ÖVP-Klubobmann.

Um der unnötigen Stimmungs- und Panikmache zu begegnen, haben die
Regierungsparteien ÖVP und SPÖ einen Entschließungsantrag
eingebracht, wonach eine Verfassungsbestimmung garantieren soll, dass
die Republik Österreich weiterhin die Kontrolle über die Versorgung
mit dem kostbaren Gut Wasser behält und die Wasserversorgung als
Aufgabe der öffentlichen Hand sicherstellt. "Wir behalten
bedingungslos die Kontrolle über das österreichische Wasser", schloss
Kopf.
(Schluss)

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