• 30.01.2013, 14:33:29
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Schultes: Unser Wasser bleibt in unserer Hand!

Zuständigkeit für Abänderungen liegt bei Bundeskanzler Faymann

Utl.: Zuständigkeit für Abänderungen liegt bei Bundeskanzler Faymann =

Wien (OTS/ÖVP-PK) - Die aktuelle Europadiskussion um das Wasser
betrifft die Vorgangsweise von öffentlichen Einrichtungen, die ihre
Wasserversorgung einem privaten Unternehmen aus eigenem Entschluss
anvertrauen wollen. Die EU will die unsaubere Vergabe von
Konzessionen unterbinden und die Transparenz stärken. Mit der Vorgabe
der europaweiten Ausschreibungsverpflichtung werden die Regeln
anderer Wirtschaftsbereiche auf diese, für viele Menschen
lebenswichtige Dienstleistung übertragen. Diese
Ausschreibungsverpflichtung für die Trinkwasserversorgung ist für
Österreich unangemessen, sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Umweltsprecher
Abg. Ing. Hermann Schultes und verlangt, dass im Sinne vieler
Gemeinden in der endgültigen Richtlinie Verwaltungskomplikationen
heraus verhandelt werden müssen.

Betroffen davon ist nicht die Zuständigkeit Österreichs für das
eigene Wasser. Diese ist im Lissabonvertrag und ergänzenden
Dokumenten geregelt und kann gegen den Willen Österreichs (Veto)
nicht durch einen Mehrheitsbeschluss aufgehoben werden. Diese
Problematik untersteht insgesamt der Verhandlungsführung des
Bundeskanzleramtes.

Österreich hat ein ambitioniertes Wasserrecht. Es sichert Wasser auf
der einen Seite als besonders wertvolles Gut. Auf der anderen Seite
wird die Nutzung für die verschiedensten erwünschten Verwendungen
rechtlich geregelt. "Und das wird auch so bleiben" sagt Schultes.

Gerade Wasser braucht jeder Mensch, jedes Unternehmen, der Tourismus,
die Landwirtschaft genauso wie die Energiewirtschaft. So vielfältig
wie die Verwendung des Wassers ist in Österreich die rechtliche und
wirtschaftliche Ordnung organisiert. Ausgehend vom privaten
Grundeigentumsrecht und dem damit verbundenen Nutzungsrecht des
Wassers wird im Behördenverfahren die Interessensabwägung zwischen
allen Nutzern ordentlich geregelt.

Öffentliche, gemeinnützige und zivilrechtliche organisierte
Versorgungsmodelle sind seit langem gut geübte und täglich
gehandhabte Wirklichkeit. Auch die Sanktionen bei Missbrauch und
Maßnahmen zur Wiederherstellung bei Verunreinigungen sowie die
Verbesserung der Fließgewässer sind genau geregelt. Unser Wasserrecht
geht auch davon aus, dass selbst für unser Grundwasser die
Trinkwasserqualität anzustreben ist.

Der rechtliche Rahmen für die Bereitstellung von Trinkwasser für die
Bürger in den unterschiedlichsten Organisationsformen, wie über die
Gemeinden, Wassergenossenschaften, öffentlich rechtliche -
Gemeinnützige oder öffentlich rechtliche Unternehmen wird im
Wasserrechtsgesetz und in darauf aufbauenden Landesgesetzen sowie
Gemeindeordnungen geregelt.

Das österreichische Trinkwasser ist von seiner Qualität und in seiner
Versorgungssicherheit europäisches Musterbeispiel. Jeder der von
einem Urlaub heimkommt und sein Wasser wieder trinkt weiß, was er an
seinem Wasser hat. Und sieht, dass die österreichische Wasserpolitik
erfolgreich ist. Für diesen Bereich liegt die Zuständigkeit bei
Bundesminister Berlakovich.
(Schluss)

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