• 30.01.2013, 11:28:54
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Oberösterreich einig gegen Justizminsterin Karl: Grapschattacken sind strafrechtlich zu verbieten

2. Landtagspräsidentin Weichsler-Hauer: "Klarstellung im Gesetz notwendig."

Utl.: 2. Landtagspräsidentin Weichsler-Hauer: "Klarstellung im
Gesetz notwendig." =

Linz (OTS) - In Oberösterreich war die ÖVP sogar Mitinitiatorin der
einstimmig beschlossenen Landtagsresolution für die strafrechtliche
Verankerung von sexuellen Grapschatta-cken - auf Bundesebene
blockiert jetzt aber ÖVP-Justizministerin Karl. SPÖ-Frauensprecherin
und Zweite Landtagspräsidentin Gerda Weichsler-Hauer stellt dazu
klar: "Wie der Anlassfall in Graz beweist, entsprecht die
Rechtsrealität nicht mehr dem gesellschaftlichen Grundverständnis,
dass Po-Grapschen eine sexuelle Belästigung darstellt. Deshalb ist im
österreichischen Strafgesetz klar zu stellen, dass dieses
ge-sellschaftlich verpönte Verhalten auch vom entsprechenden
Schutzparagrafen gegen sexuelle Belästigung erfasst ist."

Die sexuelle Integrität der menschlichen Person sei - so die
SPÖ-Frauensprecherin - von außerordentlicher Schutzwürdigkeit,
weshalb die Blockadehaltung der Justizministerin äußerst
unverständlich sei. "Die Einigkeit in Oberösterreich über alle
Parteigrenzen hinweg spiegelt auch die gesellschaftliche Einigkeit
bei diesem Anliegen wider. Verharmlosungen von sexuellen
Belästigungen sind abzulehnen - auch wenn sie von der
Justizministerin selbst kommen", so Weichsler-Hauer.

Den Vorwurf der Anlassgesetzgebung lässt Weichsler-Hauer nicht
gelten: "Es gibt Vorfälle, die darauf aufmerksam machen, dass es
gesetzlichen Nachholbedarf gibt. Wenn daraufhin die gesetzlichen
Lücken geschlossen werden, dann ist das mit Sicherheit keine
Anlassgesetzgebung."

Inhaltlich fordert die in Oberösterreich einstimmig beschlossene
Resolution eine Klarstellung des Begriffs der geschlechtliche
Handlung. Dieser ist im Schutzparagrafen gegen sexuelle Belästigung
entscheidend dafür, ob eine Handlung strafbar ist oder nicht. Das so
genannte "Po-Grapschen" soll in Hinkunft jedenfalls erfasst werden -
soweit in den Beratungen zur Gesetzesänderung weitere problematische
Fälle identifiziert werden, sind auch diese entsprechend aufzunehmen.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | SLO

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