- 30.01.2013, 10:24:00
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LH Dörfler: Resolution für die Sicherung des österreichischen Wassers
Bundesregierung muss sicherstellen, dass es zu keinem Ausverkauf der heimischen Wasserreserven kommt
Utl.: Bundesregierung muss sicherstellen, dass es zu keinem
Ausverkauf der heimischen Wasserreserven kommt =
Klagenfurt (OTS/LPD) - Wie Landeshauptmann Gerhard Dörfler
bekanntgibt, wird heute, Mittwoch, in der Sitzung der Kärntner
Landesregierung eine Resolution zur nachhaltigen Sicherung der
heimischen Wasserreserven beschlossen. "Durch den Beschluss der
EU-Konzessionsrichtlinie, die die Privatisierung u.a. der
Wasserversorgung regeln soll, besteht die Gefahr eines Ausverkaufes
des heimischen Wassers. Dieser Regelung muss ein Riegel vorgeschoben
werden, damit das österreichische Wasser durch einen Ausverkauf nicht
zum Spielball von Großkonzernen und Spekulanten wird", stellt er
klar.
Die Bundesregierung, im speziellen Bundesminister Nikolaus
Berlakovich, wird in der Resolution dazu aufgefordert, sich auf
europäischer Ebene für eine Abänderung der umstrittenen
EU-Konzessionsrichtlinie einzusetzen, damit der Bereich "Wasser" von
Privatisierungsbegehren jeglicher Art ausgenommen wird.
"Die Bundesregierung muss alles unternehmen, damit unsere
Wasserreserven nachhaltig durch die öffentliche Hand gesichert werden
und damit spekulative Geschäfte mit dem kostbaren Gut Wasser
verhindert werden", so Dörfler. Außerdem müsse der Schutz des Wassers
als Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen werden.
Die Resolution im Wortlaut:
R e s o l u t i o n
79. Regierungssitzung am 30. Jänner 2013
Nachhaltige Sicherung der heimischen Wasserreserven
Geht es nach jüngsten Plänen der Europäischen Union, so könnten die
österreichischen Wasserreserven bald zum Spielball von Großkonzernen
und Spekulanten werden. Konkret geht es um die sogenannte
EU-Konzessionsrichtlinie. Diese Richtlinie, die im Frühjahr dieses
Jahres beschlossen werden soll, wird die Privatisierung von
unterschiedlichen Bereichen regeln - unter anderem auch bei der
Wasserversorgung. Sollte die Richtlinie beschlossen werden, bringt
das eine große Gefahr für das heimische Wasser mit sich.
Gemeinden, die knapp bei Kasse sind, könnten sich zur Privatisierung
gezwungen sehen oder auch von höherer Stelle dazu gedrängt werden.
Durchsetzen würden sich Großkonzerne. Die Folge: die Länder würden
ihre Souveränität über das wertvolle Gut Wasser verlieren und die
Verbraucher durch höhere Preise zur Kasse gebeten werden. Die
Beispiele Griechenland und Portugal zeigen, dass diese Gefahr sehr
real ist. Griechenland und Portugal bekommen Hilfsgelder und müssen
ihre Reformen mit ihren Geldgebern absprechen. Eine Empfehlung der
"Troika" aus EU-Kommission, Internationalem Währungsfonds und
Europäischer Zentralbank: die Privatisierung der Wasserversorgung.
Um zu verhindern, dass es zu einem Ausverkauf des heimischen Wassers
kommt, müssen nachhaltig Mittel ergriffen werden, um den Schutz des
Wassers zu sichern. Schließlich ist das Wasser die wichtigste
Lebensgrundlage für Mensch und Natur und daher besonders
schützenswert.
Die Kärntner Landesregierung beschließt daher folgende
R E S O L U T I O N
an die Österreichische Bundesregierung:
Das Kollegium der Kärntner Landesregierung fordert die
Österreichische Bundesregierung und hier insbesondere den
Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft, DI Nikolaus Berlakovich, dringend auf
- dafür Sorge zu tragen, dass der Angriff der Europäischen Union auf
die heimischen Wasserreserven abgewendet wird und sich auf
europäischer Ebene für eine Abänderung der umstrittene
EU-Konzessionsrichtlinie einzusetzen, so dass der Bereich "Wasser"
von Privatisierungsbegehren jeglicher Art ausgenommen wird;
- Rahmenbedingungen zu schaffen, um die österreichischen
Wasserreserven nachhaltig durch die öffentliche Hand zu sichern;
- auf Bundesebene gesetzlich zu verankern, dass zukünftig spekulative
Geschäfte mit dem kostbaren Gut "Wasser" verhindert werden;
- sich dafür einzusetzen, dass der Schutz des Wassers als
Staatszielbestimmung in die Bundesverfassung aufgenommen wird.
Klagenfurt, am 30. Jänner 2013
(Schluss)
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