• 27.01.2013, 20:07:45
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"Kleine Zeitung" Kommentar: "Endlich werden Eltern in die Beratung gezwungen" (Von Carina Kerschbaumer)

Ausgabe vom 28.01.2013

Utl.: Ausgabe vom 28.01.2013 =

Graz (OTS/Vorausmeldung) - Ob Scheidungskinder ab kommendem
Freitag weniger leiden werden? Ob Väter schneller und besser zu ihrem
Recht kommen, die Obsorge für ihre Kinder wahrnehmen zu können? Ob
Mütter fürchten müssen, dass ab diesem Freitag, ab dem das neue
Familienrechtspaket mit der neuen Obsorgeregelung in Kraft tritt, die
gemeinsame Obsorge nach der Trennung als Kampfmittel eingesetzt wird?
Und ihnen damit künftig vom Ex-Partner das Leben schwer gemacht wird?
All diese Fragen können zunächst mit Ja, aber ebenso mit Nein
beantwortet werden. Denn was ist schon auf dem Schlachtfeld
streitender, verletzter Eltern vorhersehbar.

Zumindest aber bei der ersten Frage, ob das Leid der Kinder
verringert werden könnte, ist die Wahrscheinlichkeit eine hohe, dass
diese Hoffnungen und Erwartungen ein wenig erfüllt werden. Denn
erstmals in der Geschichte des Familienrechts wird es selbst bei der
einvernehmlichen Scheidung zur Voraussetzung, dass beide Elternteile
sich zuvor einer Beratung über die möglichen Folgen der Trennung für
die Psyche des Kindes unterziehen. Keine Scheidung ohne
vorangegangene Beratung.

Da werden sich alle Eltern also anhören müssen, wie
Loyalitätskonflikte zwischen Mutter und Vater ein Kind zerreißen
können. Sie werden sich anhören müssen, wie quälend ein Kind eine
Trennung empfinden kann und dass es sich oft selbst die Schuld gibt.
oder welche Wunden entstehen, wenn Kinder von Eltern als Verbündete
missbraucht werden, welche Verlustängste in solchen Phasen entstehen
und wie wichtig es deshalb ist, dass Kinder angstfrei zwischen den
Eltern hin und her pendeln können.

Dieser erstmalige Beratungszwang auf Eltern ist somit auch eine der
wichtigsten Reformmaßnahmen des neuen Familienrechtspaketes. Da sind
auch Hurrarufe für die beiden Ministerinnen Heinisch-Hosek und
Beatrix Karl, die das Paket verhandelten, zulässig. Weil bei
strittigen Trennungen friedensstiftende Maßnahmen meist
erfolgsversprechender sind als die Wucht des Staates. Sofern die
Qualität solcher Beratungen stimmt und sie nicht zu einem
50-Minuten-Bürokratieakt verkommen.

Über die neue gemeinsame Obsorge auch gegen den Willen eines
Elternteils sind Hurrarufe allerdings verfrüht. Zumal nicht einmal
Familienrichter abschätzen können, wie die neue 6-Monate-Frist der
"elterlichen Verantwortung" mit der Obsorge beider Eltern, die bei
einer Trennung im Streitfall angeordnet werden kann, praktizierbar
sein wird. Stolpersteine wird es da noch viele geben. ****

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | PKZ

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