• 27.01.2013, 13:55:05
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Grüne fordern Verfassungsgesetz gegen möglichen Wasser-Ausverkauf

Brunner/Glawischnig: Wasser-Privatisierung Riegel vorschieben!

Utl.: Brunner/Glawischnig: Wasser-Privatisierung Riegel vorschieben! =

Wien (OTS) - "Wasser ist kein gewöhnliches Marktprodukt, deshalb
müssen wir dafür sorgen, dass es nicht in die Hand von
gewinnorientierten Konzernen gerät. Ein Verfassungsgesetz, das
privaten Großkonzernen den Zugang zu grundlegenden Leistungen der
Daseinsvorsorge verwehrt, ist deshalb das Gebot der Stunde", erklärt
Eva Glawischnig, Bundessprecherin der Grünen.

Am 24.1. stimmte der Binnenmarktausschuss des EU-Parlaments für die
Annahme des Vorschlag für eine Richtlinie über die Konzessionsvergabe
der EU-Kommission und löste damit viele Ängste aus, dass Wasser
künftig privatisiert werden müsse. Die Grünen stellen klar, dass
durch diese Richtlinie zwar kein Zwang zur Privatisierung bestehe,
jedoch die Privatisierung durch die Hintertür drohe. "Durch diese
EU-Richtlinie können Gemeinden nicht mehr frei entscheiden, wie sie
die öffentliche Wasserversorgung vor Ort organisieren. Die Vergabe an
öffentliche Unternehmen, wie sie heute gängige Praxis ist, wäre so
nicht mehr möglich, es müsste europaweit ausgeschrieben werden.
Dadurch droht der Ausverkauf unseres weißen Goldes, was wir mit allen
Miteln verhindern müssen", stellt Christiane Brunner, Grüne
Umweltsprecherin, klar.

Die Gemeinden hätten laut der EU-Richtlinie immer noch das Recht, die
Wasserversorgung selbst zu übernehmen. Doch das können viele
finanziell gar nicht schaffen. Deshalb wird diese Aufgabe derzeit
häufig an nicht gewinnorientierte Wasserverbände oder
Wassergenossenschaften übertragen. "Die Vergaben an öffentlich
kontrollierte Unternehmen oder auch an andere Formen derartiger
Kooperationen werden mit dieser Richtlinie wahrscheinlich nicht mehr
möglich sein, da die Richtlinie die Ausschreibungspflicht für
EU-weite Ausschreibungen deutlich erhöht", erklärt Brunner.

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FMB

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