- 24.01.2013, 08:08:42
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Bundespolizeidirektion Salzburg stuft Google in Österreich per Bescheid als Glücksspiel ein!
Die auslösende Initiative dazu war eine Kontrolle der Finanzpolizei, Dienststelle Finanzamt Grieskirchen/Wels.
Utl.: Die auslösende Initiative dazu war eine Kontrolle der
Finanzpolizei, Dienststelle Finanzamt Grieskirchen/Wels. =
Wien (OTS) - In dem vorliegenden, ausführlichen, Bescheid vom
21.12.2012 der Bundespolizeidirektion Salzburg über die Beschlagnahme
des, von der Finanz"polizei" mit der Versiegelungsplakette Nr.25349
am 2.11.2011 versiegelten Glücksspielautomaten Nr. 8 ist nachzulesen,
dass, mit diesem Glücksspielautomaten mit der Gehäusebezeichnung
"Bildschirm Full HD PC", folgende Spiele zur verbotenen Ausspielung
angeboten wurden:
Hotel Reservation Service,
Chrono24, Uhrenbörse,
Mobile.de, Auto(Gebrauchtwagen)börse
Tageszeitungen,
Sport Info,
und Google.
Im Bescheid steht wörtlich: "Die Entscheidung über das
Spielergebnis hing bei allen Spielen somit vorwiegend oder
ausschließlich vom Zufall ab und lag somit hinsichtlich jedes
einzelnen Gerätes der hinreichend begründete Verdacht eines
fortgesetzten Eingiffes in das Glücksspielmonopol des Bundes vor!
Die Behörde begründet den Verdacht des fortgesetzten Verstoßes auf
die eigene, dienstliche Wahrnehmung der eingesetzten Organe der
öffentlichen Aufsicht" (=Finanz"polizei")! "Unter Würdigung dieser
Tatsachen und den Schlussfolgerungen des gesamten vorliegenden
Tatsachensubstrates kommt die erkennende Behörde zu dem Ergebnis,
dass alle Voraussetzungen für eine behördliche Beschlagnahme
vorliegen.
Um unverzüglich sicherzustellen, dass die Verwaltungsübertretungen
gegen eine Bestimmung des §52 Absatz 1 (!) des Glücksspielgesetzes
nicht wiederholt werden, wird die behördliche Beschlagnahme daher
angeordnet. In Anwendung dieser gefestigten Rechtsansicht des
Verwaltungsgerichtshofes" (vermutl. Senat 17?) "war auch im
gegenständlichen Fall die Beschlagnahme anzuordnen."
Der Bescheid bleibt jede Begründung dafür schuldig. welches -
schädliche - "Eingriffsszenario" bspw. Google innewohnen soll, noch
worin die verbotene Ausspielung überhaupt bestehen soll?
Wie viele Millionen Euro Glücksspielabgabe wird Frau Finanzminister
Fekter jetzt bei Google eintreiben lassen? Wird
Finanz"polizei"stratege Wilfried Lehner jetzt in den Wohnzimmern und
Kinderzimmern von halb Österreich Bildschirme, Laptops und iPads
vorläufig beschlagnahmen und versiegeln lassen, weil damit gegoogelt
oder die Krone online gelesen wurde?
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