• 23.01.2013, 09:29:36
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  • OTS0047 OTW0047

Erstmals Gerichtserfolg für kirchliche Missbrauchsopfer

Ansprüche zweier Missbrauchsopfers gegen das Kloster Mehrerau sind nicht verjährt

Utl.: Ansprüche zweier Missbrauchsopfers gegen das Kloster Mehrerau
sind nicht verjährt =

Bregenz, Wien (OTS) - Christian C. und Bruno G. (Namen geändert)
haben zu Jahresbeginn 2012 am Landesgericht Feldkirch gegen das
Kloster Mehrerau in Bregenz Zivilrechtsklagen auf Schmerzengeld und
Verdienstentgang in der Höhe von Euro 200.000.- bzw. 135.000.-
eingebracht. Beide Kläger wurden als Schüler von Pater Johannes B.
schwer sexuell missbraucht. Der Täter war schon 1968 wegen sexueller
Gewalt gegen einen Buben strafrechtlich verurteilt worden und wurde
trotzdem vom Kloster beschäftigt. Entgegen dem Verjährungseinwand
durch das Kloster, stellte das Gericht nun fest, dass beide Fälle
(1968, 1982) nicht verjährt sind.

Täter im Ausland versteckt

Konsequent hat das Kloster Mehrerau eine Aufklärung der
Missbrauchsfälle zu verhindern versucht. Abt Anselm van der Linde und
sein Prior bestätigten vor Gericht, den Aufenthaltsort des Täters im
Ausland zu kennen, verweigerten jedoch die Bekanntgabe der Adresse.
Demzufolge konnte das Gericht den Täter nicht als Zeuge zu den
Missbrauchsfällen sowie zum Wissen seiner Mitbrüder befragen.

Wissen über frühere Missbrauchstaten wurde geleugnet

Das Kloster behauptete tatsachenwidrig, vom sexuellen Missbrauch
des Täters nichts gewusst zu haben. Altabt Kassian Lauterer teilte
noch im März 2012 per Presseaussendung mit, es hätte bei seinem
Amtsantritt keine Hinweise gegeben. Bei der Zeugeneinvernahme im
Oktober 2012 musste der Altabt eingestehen, dass er 1968 vom
damaligen Prior über die sexuellen Übergriffe informiert worden sei
und sogar entsprechende Vermerke im Personalakt vorfand. Trotzdem
setzte er den Täter als Lehrer im Gymnasium, als Erzieher und später
sogar als Leiter des Internates ein.

Übernimmt Kloster Mehrerau endlich Verantwortung?

Offen ist, ob das Kloster gegen diese Urteile berufen wird. "Die
Entscheidung von Abt Anselm van der Linde, diese Urteile zu
akzeptieren oder zu bekämpfen wird sichtbar machen, inwieweit die
heutige Kleriker-Generation bereit ist, zu den folgenschweren
Verfehlungen der Vergangenheit zu stehen und dafür endlich die
Verantwortung zu übernehmen" erklärt der Anwalt der Kläger Sanjay
Doshi.

Kläger sind durch Gerichtsentscheidung gestärkt

Die Kläger reagierten erleichtert auf diese Entscheidung: "Für
mich ist die Aufarbeitung der erlittenen sexuellen Gewalt vor einem
unabhängigen Gericht eine wichtige Anerkennung! Endlich ist die
Wahrheit ans Licht gekommen, ich fühle mich ernst genommen. All das
hätte die Klasnic-Kommission - bei der ich nur ein rechtloser
Bittsteller gewesen wäre - nie leisten können" sagt etwa Bruno G.
Christian C., der zweite Betroffene, möchte das Gerichtsurteil
vorerst nicht kommentieren. Akzeptiert das Kloster die
Gerichtsentscheidungen, werden die Verfahren fortgesetzt, um über die
Haftung und gegebenenfalls über die Höhe des Schadenersatzes zu
entscheiden.

www.betroffen.at

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