Innenministerium: Klarstellung zu Falter-Bericht
Vergabewesen des Innenministeriums ist wirtschaftlich und korrekt
Wien (OTS) - Die Zeitschrift "Falter" zitiert in der Ausgabe 4/2013
einen Rohbericht des Rechnungshofs, in dem Kritik am Vergabewesen des
Innenministeriums geübt wird.
Dazu hält das Innenministerium fest:
Der zitierte Rohbericht stammt aus dem Juni 2012 und wurde im
September 2012 in einer Stellungnahme des Innenministeriums umfassend
beantwortet. Der Rechnungshof hat sich dazu bisher nicht weiter
geäußert. Jedenfalls bleibt aber festzuhalten, dass der zitierte
Rohbericht, der innerhalb eines Prüfvorgangs im Status einem
Diskussionspapier gleichkommt, seit der Stellungnahme des
Innenministeriums nicht mehr dem aktuellen Stand des Prüfvorgangs
entspricht.
Aus der Stellungnahme des Innenministeriums, die dem Rechnungshof im
September 2012 zugegangen ist und aus rechtlichen Gründen nicht
veröffentlicht werden kann, ergibt sich, dass alle
Beschaffungsvorgänge innerhalb der gesetzlichen Rahmenbedingungen
erfolgt sind. Dies gilt insbesondere auch für Direktvergaben, für die
das Bundesvergabe-Gesetz explizite Regelungen enthält. Insbesondere
in sensiblen strategischen Bereichen der öffentlichen Sicherheit sind
diese besonderen Bedingungen zu berücksichtigen.
Zudem sind Klarstellungen zum formalen Ablauf der
Beschaffungsvorgänge erfolgt. Beispielsweise wurden Annahmen des
Rechnungshofs über die administrative Erfassung von
Beschaffungsvorgängen und die diesbezügliche Kontrolle - aus Sicht
des Innenministeriums - richtiggestellt.
Allen Ausgaben stehen konkrete Leistungen gegenüber. Gerade durch die
umfassende strategische Planung ist es gelungen, die größten
Verwaltungsreformen zu verwirklichen.
Der Reformprozess "innen.sicher." wurde mit 57 konkreten
Reformprojekten initiiert, da nach dem neuen Haushaltsrecht das
Innenministerium als Pilotressort Wirkungsziele erarbeiten musste.
Die Wirkungsorientierung des Budgets wurde strategisch aufgesetzt,
parallel zur Polizeireform ausgearbeitet und wissenschaftlich
begleitet. Wesentlich waren dabei auch die Erstellung einer
umfassenden Unternehmensstrategie und eines Leitbildes des
Innenressorts.
Aus diesem Reformprozess folgend wurden 2012 31 Sicherheits- und
Dienstbehörden zu nunmehr 9 Landespolizeidirektionen reformiert. Im
Jahr 2014 folgt die nächste Verwaltungsreform, die sich aus dem
Strategieprozess ableitet. Dann werden 194 Behördenzuständigkeiten
vereint, in einem einzigen zentralen Bundesamt für Fremdenwesen und
Asyl.
Den Ausgaben für den Strategieprozess stehen durch die
Verwaltungsreformen somit ungleich höhere Einsparungen in
zweistelliger Millionenhöhe gegenüber.
Die im zitierten Artikel getroffenen Mutmaßungen und inhaltlich
überholten Vorwürfe werden daher strikt zurückgewiesen.
Karl-Heinz Grundböck, M.A.
Sprecher des Ministeriums
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