- 22.01.2013, 09:14:00
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VKI: Stand der Anleger-Verfahren rund um Immofinanz
Strafverfahren gegen Petrikovics nur Teilanklage
Utl.: Strafverfahren gegen Petrikovics nur Teilanklage =
Wien (OTS/VKI) - Anlässlich des heute beginnenden Strafverfahrens
gegen Karl Petrikovics und Norbert Gertner informiert der Verein für
Konsumenteninformation (VKI) zum Stand der Sammelklageverfahren von
rund 2.500 Geschädigten in Sachen Immofinanz und Immoeast. Im heute
eröffneten Verfahren wird den Angeklagten lediglich Untreue wegen
einzelner Aktien-Options-Deals aus den Jahren 2004 und 2005
vorgeworfen. Das betrifft die Schäden der Kleinanleger nur am Rande.
Die Vorwürfe rund um die Täuschung von tausenden Kleinanlegern sind
nach wie vor Gegenstand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen und
nicht Teil der heute verhandelten Anklage.
Der VKI hatte im Frühjahr 2010 Strafanzeige gegen jene Verbände
(Immofinanz AG, Immoeast AG und ehemalige Constantia Privatbank AG -
heute: Aviso Zeta Bank AG) eingebracht, deren ehemalige
Führungspersonen im Zentrum der Erhebungen um den
"Immofinanz-Skandal" stehen. Die Staatsanwaltschaft hat ihre
Ermittlungen auch auf diese Firmen ausgedehnt. Rund 2.000 geschädigte
Kleinanleger haben sich - über den VKI - diesem strafrechtlichen
Ermittlungsverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen. Der Vorwurf:
Verdacht des schweren gewerbsmäßigen Betruges, der schweren Untreue
und der Marktmanipulation. Es gilt die Unschuldsvermutung. Dieses
Ermittlungsverfahren ist nach wie vor im Gange; die heute verhandelte
Anklage wurde aus diesem Verfahren ausgeschieden und betrifft andere
Vorwürfe gegen Petrikovics und Gertner.
Daneben laufen rund um den "Immofinanz-Skandal" auch
strafrechtliche Ermittlungen gegen den AWD - ein Unternehmen der
Schweizer SWISS LIFE. Auch hier haben sich rund 2.000 geschädigte
Kleinanleger dem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren als
Privatbeteiligte angeschlossen. Der Vorwurf: Verdacht auf
gewerbsmäßigen Betrug. Es gilt auch hier die Unschuldsvermutung.
Schließlich liegen fünf Sammelklagen des VKI gegen den AWD derzeit
noch auf Eis. Hier ist abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof (OGH)
die Frage der Zulässigkeit der Klagen durch den VKI entscheidet. In
zwei Instanzen waren bisher die Gerichte der Meinung, dass in
Österreich Prozessfinanzierung gegen Erfolgsquote und eine Abtretung
der Ansprüche an den Verbraucherverband zulässig sind.
"Es ist erfreulich, dass die Strafgerichte mit dem heutigen
Verfahren beginnen, den ,Immofinanz-Skandal' zumindest in einem
Teilbereich aufzuarbeiten. Wir hoffen aber, dass auch die anhängigen
strafrechtlichen Ermittlungsverfahren mit Konsequenz weiter betrieben
werden und der OGH die Sammelklagen gegen den AWD für zulässig
erklärt. Dann kann auch dieser große Zivilprozess endlich zur Sache
kommen. Damit könnte das Jahr 2013 als Start der Aufklärung des
Immofinanz-Skandales in die Chronik eingehen", sagt Dr. Peter Kolba,
der als Leiter des Bereiches Recht die Sammelaktionen des VKI
koordiniert.
"Wir hoffen immer noch, dass die Geschädigten am Ende des Tages
den Ersatz der erlittenen Schäden auch gerichtlich durchsetzen
können", so Kolba.
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