- 21.01.2013, 20:00:31
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"Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien": Innenministerin gibt Antrag statt
Eintragungszeitraum des Volksbegehrens für 15. bis 22. April 2013 festgelegt
Utl.: Eintragungszeitraum des Volksbegehrens für 15. bis 22. April
2013 festgelegt =
Wien (OTS) - Die Bundesministerin für Inneres hat heute dem Antrag
auf Einleitung eines Volksbegehrens mit der Bezeichnung
"Volksbegehren gegen Kirchenprivilegien" stattgegeben. Der
Eintra-gungszeitraum ist auf den Zeitraum vom 15. bis 22. April 2013
festgelegt worden; Stichtag ist der 11. März 2013. Mit Blick auf eine
gebotene Verwaltungsökonomie wurde für den Eintragungs-zeitraum zum
gegenständlichen Volksbegehren der gleiche Zeitraum gewählt, wie er
schon für das "Volksbegehren Demokratie Jetzt!" festgelegt worden
ist.
Der Antrag wurde am 31. Dezember 2012 eingebracht. Die dem
Einleitungsantrag ange-schlossenen Unterstützungserklärungen wurden
in der zuständigen Fachabteilung des BM.I auf ihre Gültigkeit
überprüft. Die Überprüfung hat eine Anzahl von 8.567 gültigen
Unterstüt-zungserklärungen ergeben. Die gesetzlich erforderliche
Mindestanzahl von 8.032 Unterstüt-zungserklärungen wurde somit
erreicht.
Damit eine Gesetzesinitiative in Form eines Volksbegehrens zustande
kommt, die in parla-mentarische Behandlung genommen werden kann, sind
100.000 gültige Eintragungen erfor-derlich, wobei die Zahl der
vorgelegten gültigen Unterstützungserklärungen auf diese
Eintra-gungen angerechnet wird. Eintragungsberechtigt sind alle
österreichischen Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die in
Österreich ihren Hauptwohnsitz haben und am letzten Tag des
Ein-tragungszeitraumes das 16. Lebensjahr vollendet haben.
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