- 16.01.2013, 11:14:14
- /
- OTS0098 OTW0098
Schittenhelm: Darabos tatenlos bei missbräuchlicher Verwendung von Hoheitszeichen
Verteidigungsminister schützt rote Berufsheer-Protagonisten offenbar vor Strafverfolgung
Utl.: Verteidigungsminister schützt rote Berufsheer-Protagonisten
offenbar vor Strafverfolgung =
Wien (OTS/ÖVP-PK) - "Verteidigungsminister Darabos interessiert sich
offenbar nicht dafür, wenn Bundeswappen und militärische
Hoheitszeichen missbräuchlich verwendet werden", sagte
ÖVP-Nationalrätin Dorothea Schittenhelm heute, Mittwoch, in Reaktion
auf die Beantwortung ihrer parlamentarischen Anfrage durch Darabos.
Der Umstand, dass Darabos den Vorfall bis dato weder zur Anzeige
brachte, noch umfangreiche Untersuchungen einleitete unterstreiche
die Tatenlosigkeit und Gleichgültigkeit, mit der Darabos insgesamt
ans Werk gehe. "Die Untätigkeit mag auch dem Umstand geschuldet sein,
dass die missbräuchliche Verwendung durch eine von roten
Parteigängern betriebene Initiative geschah", mutmaßte Schittenhelm.
Wollte man dem Verteidigungsminister nicht eine persönliche
Fehlleistung unterstellen, so könne man nur zum Schluss kommen, dass
durch absichtliche Verschleppung der Angelegenheit rote
Parteigenossen vor Strafverfolgung geschützt würden. "In jedem Fall
ist diese jüngste Causa ein weiteres Beispiel, dass staatliche
Grundwerte und Symbole von Darabos am Altar roter Parteipolitik
geopfert werden", so Schittenhelm weiter.
Schittenhelm ortete in einer parlamentarischen Anfrage vom 15.
November 2012 eine missbräuchliche Verwendung des militärischen
Hoheitszeichens und des Bundeswappens der Republik Österreich auf
einem Foto einer Homepage gegen die Wehrpflicht und stellte in diesem
Zusammenhang eine schriftliche parlamentarische Anfrage an
Verteidigungsminister Darabos. Auf einem Foto auf der Homepage
www.wehrpflichtade.at wurden uniformierte Soldaten mit Barett und
hineinkopiertem Bundeswappen in militärischer Formation beim
Biertrinken gezeigt. Diese Fotomontage wurde mit dem militärischen
Hoheitszeichen unterlegt. Dieses ist allerdings nach Paragraph 7 in
Verbindung mit Paragraph 48a Wehrgesetz geschützt. Die
missbräuchliche Verwendung ist eine Verwaltungsübertretung und steht
unter Strafe. Ebenso wurde in dieser Fotomontage das Bundeswappen der
Republik Österreich abgebildet. Auch dieses unbefugte Führen des
Bundeswappens bzw. die Verwendung von dessen Abbildungen in einer
Weise, die geeignet ist, das Ansehen der Republik Österreich zu
beeinträchtigen, steht gemäß Wappengesetz unter Strafe. Nach
Einbringung der parlamentarischen Anfrage wurden die Hoheitszeichen
von der Homepage entfernt.
(Schluss)
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | VPK






