- 15.01.2013, 13:51:32
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Lunacek: "Religion liefert kein Argument für die Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Paare"
Grüne begrüßen EGMR-Entscheidung: Grundrechte dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden
Utl.: Grüne begrüßen EGMR-Entscheidung: Grundrechte dürfen nicht
gegeneinander ausgespielt werden =
Straßburg (OTS) - "Mit seiner heutigen Entscheidung hat der
Europäische Gerichtshof (EGMR) für Menschenrechte klar gemacht, dass
Grundrechte nicht gegeneinander ausgespielt werden dürfen. Das Recht
auf Religionsfreiheit steht gleichberechtigt neben, aber nicht über
dem Gleichheitsgrundsatz. Religiöse Überzeugungen rechtfertigen
keinen Widerstand gegen die Rechte von gleichgeschlechtlichen
Paaren", zeigte sich Ulrike Lunacek, Europasprecherin der Grünen und
Ko-Vorsitzende der LGBT-Intergroup im Europaparlament, sehr erfreut
über das heutige EGMR-Urteil.
Das Straßburger Gericht lehntedie Beschwerden von vier ChristInnen
ab. Eine Britin hatte ihren Glauben als Begründung genannt, weshalb
sie sich weigerte als Standesbeamtin Trauungszeremonien für
gleichgeschlechtliche Paare abzuhalten. Sie wurde deswegen entlassen
und behauptete dann, sie sei wegen ihres Glaubens diskriminiert
worden. Ein Psychosexualtherapeut für Paare wiederum verweigerte
ebenfalls aus Glaubensgründen, mit gleichgeschlechtlichen Paaren zu
arbeiten und wurde deswegen entlassen. Das Gericht entschied in
beiden Fällen einstimmig, dass keine Verletzung des Rechts auf
Freiheit des Glaubens bestehe.
Lunacek: "Mit diesem Urteil hat das Gericht festgestellt, dass
Religionsfreiheit ein individuelles Recht ist. Es ist ausdrücklich
kein kollektives Recht, das zur Begründung von Diskriminierung von
Lesben, Schwulen und Transgender-Personen missbraucht werden darf.
Religionsfreiheit ist kein Grund für die Aushebelung eines anderen
Grundrechts. Der Grundsatz der Gleichheit und Gleichbehandlung kann
nicht mit einem einfachen Verweis auf Religion umgangen werden."
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