• 15.01.2013, 08:30:07
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  • OTS0011 OTW0011

Folterparagraph § 312 a StGB seit 01.01.2013 rechtswirksam

Niederalm (OTS) - Seit Monaten kämpft die Mutter Helene Gjada des
untergebrachten Alexander Kawatra mit einer Folterbeschwerde bei
Justiz und Politik für die Aufklärung der menschenunwürdigen
Zustände in der psychiatrischen Abteilung des Otto Wagner Spitals
Pavillon 10 und für die Verlegung ihre Sohnes in einen andern Pav. Am
10.01.2013 scheitertet das Schlichtungsverfahren, Stadträtin Wehsely
und Krankenanstaltenverbund Wien sind nicht zum Termin erschienen.

1958 ratifizierte Österreich ohne Durchführungsvorbehalt die EMRK
und erhob sie 1964 mit einer B-VG-Novelle ausdrücklich in
Verfassungsrang. Folter unmenschliche, grausame und erniedrigende
Behandlung seit 1958 Notstandsfest, trotz allem werden Beschwerden
bei Verletzungen des Art 3 EMRK mit Sachwalterschaft,
Führerscheinentzug, sozialer Gewalt und Kontrolle sanktioniert.

Der reine Umstand, dass Österreich einschlägige wichtige
Menschenrechtsverträge ratifiziert hat und dementsprechende nationale
Gesetze bestehen, genügt nicht, um ausreichenden Schutz der Bürger
gegen Folter und andere Misshandlungen zu gewährleisten.
Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage
"Lücke zum Folterverbot" vom 02.01.2012 hingewiesen.
Der Verein Freiheit ohne Folter kritisiert, dass Folteropfer nach wie
vor im Fadenkreuz der Politik und Justiz als oppositionell und/oder
als psychisch - psychiatrisch krank angesehen und behandelt werden.

Parlamentarische Anfrage über Folter unbeantwortet und unbegründet.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/J/J_12955/index.shtml
Parlamentarische Anfrage: Lücke zum Folterverbot (12955/J)
Parlamentarische Antwort des Justizministeriums zu Folter und
Folterfällen (12698/AB)

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NEF

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