- 14.01.2013, 10:11:07
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Wann sind Arbeitslose von der Rezeptgebühr befreit?
AKNÖ klärt häufigen Irrtum auf
Utl.: AKNÖ klärt häufigen Irrtum auf =
Wien (OTS/AKNÖ) - Menschen mit einem Einkommen unter 837,63 Euro
 netto im Monat können von der Rezeptgebühr befreit werden.
 Arbeitslose Menschen werden sogar befreit, wenn sie monatlich bis zu
 977.24 Euro erhalten, weil die Berechnung anders erfolgt. "Leider
 wissen das die Betroffenen oft nicht", sagt AKNÖ-Vizepräsidentin
 Brigitte Adler.
Die Rezeptgebühr beträgt in Österreich 5,30 Euro. PensionistInnen mit
 Ausgleichszulage sind von der Rezeptgebühr automatisch befreit,
 Alleinstehende, die unter 837,63 Euro netto verdienen, können einen
 Antrag auf Befreiung stellen. Bei Ehepaaren liegt die Grenze bei
 zusammen 1.255,89 Euro. Bei Arbeitslosen liegt der Betrag bei 977,24
 Euro bzw. bei 1.465,21 Euro bei Ehepaaren. Das wissen die wenigsten
 Betroffenen.
"Die Berechnungsgrundlage für die Rezeptgebührenbefreiung ist das
 Jahreseinkommen. Löhne oder Ausgleichszulagen bei PensionistInnen
 werden 14 Mal pro Jahr ausbezahlt. Arbeitslosengeld und
 Notstandshilfe nur zwölfmal", erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte Josef
 Fraunbaum. "Weil man das, wie gesagt, aufs ganze Jahr umlegen muss,
 liegt daher die Grenze beim monatlichen Arbeitslosengeld oder der
 Notstandshilfe höher." Auf den Tag umgelegt, bedeutet das ein
 tägliches Arbeitslosengeld von weniger als 32 Euro für
 Alleinstehende.
"Wir möchten arbeitslose Menschen darüber informieren, schließlich
 sind sie in einer Situation, in der es auf jeden Euro ankommt", sagt
 AKNÖ-Vizepräsidentin Brigitte Adler.
Wer ist sonst noch befreit
Bei überdurchschnittlichen Leiden oder Gebrechen gilt für
 Alleinstehende ein Wert von 1.232,82 und bei Ehepaaren 1.684,99 Euro.
 Auch hier gilt ein höherer Richtsatz für Arbeitslose. Die
 AKNÖ-SozialrechtsexpertInnen geben darüber Auskunft unter 05
 7171-1717. Eine Liste mit den Werten gibt es auch zum Download unter
 noe.arbeiterkammer.at/online/page.php?P=8444
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