• 14.01.2013, 10:03:36
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Schneeräum- und Streupflicht: Delegieren ist möglich, vernachlässigen strafbar

Die AKNÖ-Konsumentenberatung informiert über die wichtigsten Pflichten

Utl.: Die AKNÖ-Konsumentenberatung informiert über die wichtigsten
Pflichten =

Wien (OTS/AKNÖ) - Unternehmer, Händler und alle anderen Personen, die
über öffentlich zugängliche Grundstücke oder Wege verfügen, müssen
dafür sorgen, dass Gelände oder Weg sicher begehbar sind. Es muss
geräumt und gestreut werden. Für diese unliebsamen Aufgaben können
auch Schneeräumdienste oder Dritte vertraglich verpflichtet werden.
"In diesem Vertrag muss aber die ordnungsgemäße Räumung gewährleistet
werden", erklärt Manfred Neubauer von der AKNÖ-Konsumentenberatung.
Verträge, in denen der Unternehmer nur im Rahmen seiner Kapazitäten
säubern oder streuen muss, reichen nicht für eine Haftungsbefreiung
des Grundstücksbesitzers oder Weghalters aus.

Grundregeln fürs Schneeräumen

Geräumt werden müssen Gehsteige, Gehwege und Stiegenanlagen, die dem
öffentlichen Verkehr dienen. Der Gehsteig ist entlang der
Liegenschaft zu säubern und wenn nötig auch zu streuen. Gibt es
keinen Gehsteig, muss der Straßenrand in einer Breite von 1 Meter von
Eis und Schnee gereinigt werden. Die Gehwege müssen zwischen 6 Uhr
und 22 Uhr geräumt sein. Schneewächten oder Eisbildungen müssen von
den Dächern entfernt werden. Das Aufstellen von Warnhinweisen oder
Hauswand gelehnte Latten ist nur eine Sofortmaßnahme. "Unabhängig
davon ist der Hauseigentümer dazu verpflichtet, zum Schutz der
Passanten das Dach zu reinigen", so Neubauer.

Säumige müssen zahlen

Die schlechte Nachricht für Säumige: Wer seinen Pflichten nicht
nachkommt, muss unter Umständen tief in die Tasche greifen. Anzeigen
werden nach der Straßenverordnung mit einer Geldstrafe bis zu 72 Euro
geahndet. Kommt es auf Gehsteigen und Wegen zu Unfällen, können
enorme Kosten für Schadenersatz anfallen. Deshalb ist es auf jeden
Fall besser, sich rechtzeitig mit Schneeschaufel und Streumaterial
auszurüsten.

Folder mit praktischen Tipps

In dem von "die umweltberatung" und der NÖ Arbeiterkammer erstellten
Folder "Wegweiser Winterdienst" sind praktische Tipps und die
wichtigsten rechtlichen Grundlagen für HausbesitzerInnen zu finden.
Der Folder steht Interessierten unter noe.arbeiterkammer.at zum
Download zur Verfügung.

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