- 11.01.2013, 13:45:30
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Kunstschaffende entsetzt über Aussagen von SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger zur Urheberrechtsnovelle
Wien (OTS) - Österreichische Kunstschaffenden sind entsetzt über die
gestern von SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger in einer Aussendung
formulierten Aussagen gegen die geplante Urheberrechtsnovelle des
Justizministeriums. "Sonja Ablinger hat den Anspruch verloren, sich
als 'Kultursprecherin' zu bezeichnen. Sie vertritt weder die
Interessen der Kunstschaffenden, noch die Zukunft des Kulturlandes
Österreich, sondern Positionen von radikalen Netzaktivisten. Die
Umsetzung würde zu einem schwerwiegenden Einkommensverlust
österreichischer Kunstschaffender führen", kommentiert Gerhard Ruiss,
Autor und Musiker sowie Mitinitiator der Initiative "Kunst hat
Recht.", Ablingers Aussagen.
"Die geplante Novelle und die in ihr enthaltene Festplattenabgabe
sind für die Existenzsicherung tausender österreichischer
Kunstschaffender unumgänglich und überfällig", betont Doron
Rabiniovici, Schriftsteller und einer der Initiatoren von "Kunst hat
Recht.". Eine Verschiebung oder Absage dieser Novelle unter dem
Vorwand einer Diskussion über "nichtkommerzielle Werknutzungen und
kreative Nutzungspraktiken im Netz", wie sie Ablinger anstrebt, sei
eine ideologisch geprägte Scheinargumentation, so Ruiss. Sie richtet
sich exakt gegen jene, auf die Österreich stolz ist, die zur
Lebensqualität in Österreich einen wichtigen Beitrag leisten, von
denen aber viele bereits heute am Rande des Prekariats arbeiten.
"Viele von uns haben sich in der Vergangenheit gerade von der SPÖ
vertreten gefühlt. Damit ist jetzt wohl Schluss", fügt Ruiss hinzu.
Österreichs Kunstschaffende fordern von der SPÖ eine Distanzierung
von den Aussagen Ablingers. "Wir können uns nicht vorstellen, dass
die Kulturpolitik der SPÖ in einem Wahljahr darauf basiert, sich mit
der Piratenpartei um die Wählerstimmen von Netzaktivisten zu raufen.
Wenn die SPÖ diese Urheberrechtsnovelle sabotiert, verweigert sie
dabei tausenden Kunstschaffenden, einen wichtigen Teil ihres
Einkommens", formuliert Christof Straub, Musiker und Mastermind des
Popduos Papermoon. "Aber wenn das wirklich Parteilinie ist, hat sich
in Österreich offenbar grundsätzlich etwas geändert", ergänzt Straub.
Recht auf Privatkopie und Urheberrechtsabgabe untrennbar
verbunden
Laut österreichischem Urheberrechtsgesetz darf jede Privatperson
urheberrechtlich geschützte Inhalte wie Musik, Film, Literatur oder
Bilder zum eigenen oder privaten Gebrauch ohne konkrete Erlaubnis der
Rechteinhaber kopieren. Als Vergütung erhalten diese die Einnahmen
aus der "Urheberrechtsabgabe" (URA), das sind die
Leerkassettenvergütung und die Reprografievergütung. Die Privatkopie
ist aber rechtlich an die URA gebunden und eine Nicht-Anpassung der
technisch überholten Leerkassettenvergütung auf Festplatten führt
seit Jahren nicht nur direkt zu einem dramatischen Einnahmenentgang
der Kunstschaffenden, sondern letztlich auch zu einem Verlust dieses
Rechtes.
Urhebervertragsrecht unabhängig von der Urheberrechtsnovelle
diskutieren
Zu der ebenfalls von Ablinger geforderten Einführung eines
Urhebervertragsrechts ist festzustellen, dass dieses in keinem
Zusammenhang mit der kommenden Novelle steht und von dieser nicht
behindert oder ersetzt wird. Keinesfalls kann diese Diskussion, die
auch auf europäischer Ebene geführt und vermutlich noch mehrere Jahre
andauern wird, dafür missbraucht werden, den Kunstschaffenden heute
dringend benötigte Abgeltung für ihre Leistungen vorzuenthalten.
Das Urhebervertragsrecht regelt vertragliche Beziehungen zwischen
Rechteinhabern und -nutzern, wie Werknutzungs-, Verlags- oder auch
Arbeits- und Dienstleistungsverträge. Wenn Urheber bezüglich ihrer
Rechte besser geschützt werden sollen, kann man schon heute
zahlreiche vertragliche Gestaltungsmöglichkeiten nutzen. Diese setzen
aber grundsätzlich voraus, dass die Rechte der Urheber respektiert
werden. Zudem können sie nicht durch die Beschneidung der Rechte der
Kunstschaffenden eingelöst werden. Ein starkes Urhebervertragsrecht
nützt niemandem, wenn den Urhebern keine Rechte zustehen, weil die
Verwertung ihrer Arbeit nicht fair abgegolten wird.
Kunstschaffende erhalten jährlich Einnahmen aus der Nutzung
ihrer Werke
Als "sachlich einfach falsch" qualifiziert Valie Export,
Medienkünstlerin und Unterstützerin von "Kunst hat Recht.", letztlich
die in diesem Zusammenhang von Till Kreutzer aufgestellte Behauptung,
viele Kreative würden aber von der Verwertung ihrer Werke kaum
profitieren, da sie gegen eine Einmalzahlung ihre Rechte an Verwerter
abtreten. "Das ist in Österreich nicht der Fall. Rund 20.000
österreichische Kunstschaffende, deren Rechte von
Verwertungsgesellschaften verwaltet werden, erhalten keine einmalige
Abgeltung, sondern jährliche Einnahmen aus der Nutzung ihrer Werke",
hält Valie Export fest.
In der Initiative "Kunst hat Recht." haben sich etwa 2.700
Musiker, Autoren, Filmschaffende, bildende Künstler und Fotografen
zusammengeschlossen, um auf den massiven Einkommensverlust durch die
Missachtung des Urheberrechts im Internet aufmerksam zu machen.
Informationen:
Web: http://www.kunsthatrecht.at
Facebook: http://www.facebook.com/kunsthatrecht
Twitter: http://twitter.com/#!/KunsthatRecht
YouTube: http://www.youtube.com/user/kunsthatrecht
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