- 10.01.2013, 19:49:28
- /
- OTS0228 OTW0228
EILT: Stellungnahme von Gerhard Köfer zum Kurier-Artikel
Kontrollausschuss bestätigt: "Kilometergeld vollkommen korrekt abgeführt"
Utl.: Kontrollausschuss bestätigt: "Kilometergeld vollkommen korrekt
abgeführt" =
Klagenfurt (OTS/Team Stronach) - Zum aktuellen Artikel des Kurier
nimmt Gerhard Köfe wie folgt Stellung: "Dieser, aus Mangel an
Information entstandene Formfehler, den § 10 des Bundesbezügegesetzes
betreffend, wurde in sechs Jahren weder von Seiten der
Parlamentsdirektion, noch von Seiten der Finanzabteilug der
Stadtgemeinde Spittal jemals beanstandet. Es gab zu keinem Zeitpunkt
von niemandem eine Anregung diese Art der Kilometergeld-Abrechnung zu
korrigieren. Jetzt, nach sechs Jahren und kurz vor der Kärntner
Landtagswahl, ist man auf diesen Fehler plötzlich aufmerksam
geworden.
Alle Kilometer-Abrechnungen wurden sorgfältig geführt und mehrfach im
zuständigen Kontrollgremium geprüft. Jeder einzelne Euro an
Kilometergeld wurde in all diesen Jahren von mir zu 100 % korrekt und
nachvollziehbar an die Finanzabteilung der Stadtgemeinde Spittal
weiterüberwiesen und stand somit ausschließlich der Stadt Spittal zur
Verfügung."
Das Protokoll des Kontrollausschusses der Stadt Spittal vom 16. April
2012 bestätigt dies und stellt unter Top 1 folgendes fest:
Wörtlich:
"Gemeinderat Platzer (BZÖ) lobt im Zusammenhang mit dem Dienstwagen
die Transparenz und ordnungsgemäße Nachvollziehbarkeit des
Fahrtenbuches, sowie der finanziellen Refundierungen. Ebenso wurde
von den Ausschussmitgliedern die Entscheidung des Bürgermeisters, als
Vorbildwirkung für andere Repräsentanten der Gemeinden, begrüßt.
Sämtliche Gebarungen im Zusammenhang wurden bereits mehrfach geprüft
und stets für korrekt und in Ordnung befunden."
"Ich habe heute, sofort nach Kenntnisnahme der Umstände meine
Finanzabteilung beauftragt den Sachverhalt umgehend zu prüfen, einen
Amtsvortrag an den Stadtrat vorzubereiten und wenn alles seine
Richtigkeit hat,, den Gesamtbetrag zurücküberweisen."
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | TSO






