- 10.01.2013, 13:21:33
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Ablinger/Hakel: Urhebervertragsrecht ist wichtige Säule des Urheberschutzes
SPÖ-Abgeordnete präsentieren Studie zur Umsetzung eines Urhebervertragsrechts in Österreich
Utl.: SPÖ-Abgeordnete präsentieren Studie zur Umsetzung eines
Urhebervertragsrechts in Österreich =
Wien (OTS/SK) - Für Urheberinnen und Urheber ist ein
Urhebervertragsrecht von zentraler Bedeutung. Diesen Schluss zogen
SPÖ-Kultursprecherin Sonja Ablinger und SPÖ-Sprecherin für Creative
Industries Elisabeth Hakel bei einem Pressegespräch am Donnerstag, in
dessen Rahmen eine von den beiden Abgeordneten beauftragte Studie zur
Umsetzung eines Urhebervertragsrechts in Österreich präsentiert
wurde. Erstellt wurde die Studie, die versucht die Erfahrungen aus
Deutschland für Österreich nutzbar zu machen, von Dr. Till Kreutzer
von iRights.Law - Anwälte für die digitale Welt in Berlin. "Im
Verhältnis zwischen Urheberinnen und Urheber und Verwerterinnen und
Verwerter besteht in den meisten Fällen ein erhebliches Machtgefälle.
Das Urhebervertragsrecht dient dazu, die negativen Auswirkungen
dieses Machtgefälles zugunsten der Urheberinnen und Urheber zu
lindern", erklärt der Studienautor Till Kreutzer, der auch persönlich
bei der Präsentation anwesend war. ****
Viele Urheberinnen und Urheber verwerten ihre Werke nicht selbst,
sondern überlassen die wirtschaftliche Nutzbarmachung Dritten,
führten die SPÖ-Abgeordneten weiter aus. Journalistinnen und
Journalisten treten ihre Rechte an Zeitungs- und Zeitschriftenverlage
ab, Komponistinnen und Komponisten an Musikverlage, Übersetzerinnen
und Übersetzer an Belletristikverlage und Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler an Fachverlage. "Sehr oft geben die Unternehmen vor,
wie weit die Urheberinnen und Urheber ihre Rechte übertragen müssen
und welche Vergütung sie hierfür erhalten. Ein Urhebervertragsrecht
schützt dabei die Urheberinnen und Urheber, weil es der
Vertragsfreiheit gewisse Grenzen setzt. Ziel des
Urhebervertragsrechts ist es somit, die Lebensbedingungen von kreativ
Schaffenden aktiv zu verbessern", betonte Hakel.
Grundgedanke des Urhebervertragsrechts ist, dass Urheberinnen und
Urheber tunlichst an jeder wirtschaftlich relevanten Auswertung ihres
Werks zu beteiligen sind. Daher besteht in Deutschland ein Anspruch
auf eine angemessene Vergütung. "Dabei haben sich in Deutschland in
Bezug auf die Prozesse zur Festlegung und Durchsetzung der
angemessenen Vergütung gravierende Defizite gezeigt", so der
Studienautor Kreutzer. "Hier ist es sicherlich sinnvoll, wenn
Österreich die deutschen Erfahrungen berücksichtigt und
durchsetzungsfähigere Regelungen findet." Ein weiterer wichtiger
Bestandteil eines Urhebervertragsrechts ist ein Bestseller- oder
Fairnessparagraph, der eine Anpassung der Vergütung vorsieht, wenn
die Erträge eines Werkes unerwartet hoch sind. Oder die Verankerung
des Zweckübertragungsgrundsatzes, der besagt, dass Urheberinnen und
Urheber im Zweifel nur diejenigen Rechte übertragen, die nötig sind,
um den Vertragszweck zu erreichen. Sonderregelungen bedarf es für
Open-Content- und Open-Source-Lizenzen. Derzeit noch nicht in
Deutschland umgesetzt, aber prinzipiell wünschenswert wäre auch ein
unabdingbares Zweitverwertungsrecht bei wissenschaftlichen
Publikationen.
"Das Urhebervertragsrecht ist eine äußerst wichtige Säule des
Urheberschutzes. Haben Kreative ihre Rechte einmal vollständig
beispielsweise gegen eine Einmalvergütung abgegeben, profitieren sie
vom Urheberrecht nicht mehr. Dementsprechend ist dessen Reichweite,
Umfang oder Dauer für viele Urheberinnen und Urheber nur von
untergeordneter Bedeutung. Wir brauchen daher auch in Österreich ein
durchsetzungsfähiges Urhebervertragsrecht, um die Lebensbedingungen
von Kreativen zu verbessern. Dabei können wir auch aus den
Erfahrungen aus Deutschland lernen", sagt Ablinger abschließend.
(Schluss) sn/sas/mp
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