• 10.01.2013, 12:59:35
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E-Card: Wer zwei Jobs hat, zahlt doppelt

AKNÖ: Antrag auf Rückerstattung stellen

Utl.: AKNÖ: Antrag auf Rückerstattung stellen =

Wien (OTS/AKNÖ) - - ArbeitnehmerInnen, die zwei Jobs ausüben, haben
2012 das doppelte Servicentgelt für die E-Card bezahlt. Sie können
einen Antrag auf Rückerstattung bei der Gebietskrankenkasse stellen.
Auf der Gehaltsabrechnung ist ersichtlich, ob die Gebühr bereits
abgezogen wurde.

Mit der E-Card entfällt die Krankenscheingebühr, dafür muss ein
Serviceentgelt von 10 Euro bezahlt werden. Diese 10 Euro werden vom
Dienstgeber von jedem Beschäftigten eingehoben. Wer zwei Jobs hat und
in jedem sozialversichert ist, dem werden die 10 Euro zweimal
abgezogen.

"Jeder, der doppelt bezahlt, kann einen Antrag auf Rückerstattung der
10 Euro stellen. Eines der Serviceentgelte wird zurückgezahlt. Es ist
immer empfehlenswert, den Lohnzettel genau anzusehen. Bei der
November-bzw. der Dezember-Abrechnung kann diese Kontrolle bares Geld
wert sein, wenn man dann noch einen Antrag auf Rückerstattung der
doppelt bezahlten Gebühr stellt", erklärt AKNÖ-Sozialrechtsexperte
Josef Fraunbaum.

Das einbehaltene Service-Entgelt von 10 Euro sollte auf dem
Lohnzettel ersichtlich sein. Ein Antrag auf Rückerstattung ist beim
Krankenversicherungsträger zu stellen.

Das Formular ist auf der Homepage der AKNÖ vorhanden:
http://noe.arbeiterkammer.at.

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