- 10.01.2013, 10:51:52
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BZÖ-Bucher: Offener Brief an die Bundeswettbewerbsbehörde
Wien (OTS) - Angesichts der jetzt vor dem Wochenende wieder
steigenden Benzin- und Dieselpreise an Österreichs Tankstellen,
wendet sich BZÖ-Chef Klubobmann Josef Bucher heute in einem offenen
Brief sowie auch postalisch an die Bundeswettbewerbsbehörde:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bereits im März 2012, und somit vor über 250 Tagen, hat der BZÖ
Parlamentsklub eine Beschwerde wegen des Verdachts von
"Wettbewerbsverzerrungen durch Kartellbildung" beim Spritpreis an die
Bundeswettbewerbsbehörde übermittelt. Eine diesbezügliche Antwort ist
bis zum heutigen Tage ausgeblieben. Lediglich den Medien gegenüber
wurde von Ihrer Seite bestätigt, dass Untersuchungen aufgenommen
worden sind. Allerdings sind weder Informationen über konkrete
Ermittlungsschritte (wie beispielsweise Hausdurchsuchungen oder
Auskunftsbegehren gegenüber Mineralölkonzernen) noch Informationen
über Ermittlungsergebnisse an die Öffentlichkeit gedrungen. Entweder
ist also die Bundeswettbewerbsbehörde unglaublich verschwiegen,
einfach langsam oder es besteht der Verdacht, dass hier Druck seitens
des Wirtschaftsministers und der Ölkonzerne auf die unabhängige
Behörde ausgeübt wurde. Alles in allem steht fest, dass die
Österreicherinnen und Österreicher jetzt über 250 Tage kein einziges
konkretes Ergebnis erfahren haben, obwohl "das teuerste Spritjahr in
der Geschichte" gerade zu Ende gegangen ist, sie bereits jetzt genug
gezahlt haben und noch immer tagtäglich unter den Rekordpreisen bei
Benzin und Diesel leiden.
Daher fordere ich Sie auf, dem BZÖ und allen österreichischen
Autofahrerinnen und Autofahrern mitzuteilen, was Sie bis jetzt
unternommen haben und zu welchen Ergebnissen die
Bundeswettbewerbsbehörde gekommen ist. Insbesondere ersuche ich daher
um Auflistung der konkreten Ermittlungsschritte, -stände und
-ergebnisse sowie um Mitteilung, wie der Stand der angeblich
eingeleiteten Branchenuntersuchung - erste Ergebnisse sollten nach
Medienberichten bereits im letzten Herbst vorliegen - ist. Auch
ersuche ich um rasche Mitteilung, welche "besonderen Untersuchungs-
und Erhebungsbefugnisse" zur Ermittlung möglicher geheimer Absprachen
eingesetzt worden sind, die der Bundeswettbewerbsbehörde als
Amtspartei gem. § 40 KartG zur Beschaffung jener Informationen zur
Verfügung stehen, die für eine mögliche Antragsstellung bei Gericht
notwendig sind. Abschließend bitte ich um Mitteilung, welche
Gesetzesverstöße erkannt wurden und welche Planungen hinsichtlich
gerichtlicher Schritte mit dem Ziel der Verhängung von Geldbußen und
Zwangsgeldern bestehen.
Auch im Namen der Autofahrerinnen und Autofahrer darf ich mich schon
jetzt für die damit verbundenen Mühen bedanken und verbleibe bis
dahin mit freundlichen Grüßen,
Josef Bucher
Klub- und Bündnisobmann des BZÖ
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